Abschiebung einer Hochschwangeren durch Kirchenasyl verhindert

Wenn das Leben und die Gesundheit zum Spielball von migrationspolitischen Interessen werden

Laila (Name geändert) ist in der 34. Woche schwanger und sollte am Montag, den 10.1.2022, genau einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes, abgeschoben werden. Kurz zuvor nahm eine Kirche sie ins Kirchenasyl. Ihr und dem Baby in ihrem Bauch geht es dank dem Engagement der Pfarrerin gut. Der Vater des Kindes, der seit sechs Jahren in Deutschland lebt und arbeitet und die Vaterschaft bereits anerkannt hat, hofft nun, dass sie bald zu ihm ziehen kann.

Dies war bereits der dritte Versuch, Laila nach Spanien abzuschieben. Schon zweimal scheiterte die Abschiebung, zuletzt im September, weil sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen stationär versorgt werden musste.

Ihre behandelnde Gynäkologin hatte ihr bereits Anfang Dezember eine Reiseunfähigkeit attestiert. Das Attest lag der ZAB Niederbayern und dem Verwaltungsgericht vor. Dieses wurde lediglich zu den Akten genommen. Aus einem Schreiben an das Gericht geht hervor, dass der Abschiebeflug mit der Lufthansa am 10.01.2022 unter ärztlicher Begleitung stattfinden sollte. Ob die Abschiebung unter diesen Umständen überhaupt rechtmäßig gewesen wäre, ohne dass die Reisefähigkeit durch eine Amtsärztin medizinisch geprüft wird, ist fragwürdig.

Eine Abschiebung ist immer eine Extremsituation im Leben von Menschen, die davon betroffen sind. Abschiebungen lösen extrem hohen Stress aus, welcher nicht nur zu Komplikationen in der Schwangerschaft führen kann, sondern auch das Leben des Ungeborenen gefährden und Wochenbettdepressionen nach der Geburt bewirken kann.

 „Es ist fraglich, welche Motive hinter einem solchen Vorgehen stehen, wenn das Leben und die Gesundheit von Ungeborenen und Schwangeren zum Spielball für migrationspolitische Interessen werden“, so Nadine Kriebel, Mitarbeiterin des Projekts „We talk! Gewaltschutz für geflüchtet Kinder und Mütter“ des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Sich hinter Recht und Gesetz zu verschanzen ist hier unzureichend. All diese Menschen, die sich an einer Abschiebung beteiligen, haben auch eine moralische Verpflichtung, Gesetze und Politik in Frage zu stellen und abzuwägen, welches Gut höher wiegt: die Durchsetzung von Abschiebungen im Sinne von flüchtlingspolitischen Interessen oder der Schutz von Leben und Menschenrechten„, erzürnt sich Kriebel.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert einen sofortigen Abschiebestopp von Schwangeren.

*Bereits 2018 versuchte die ZAB Niederbayern, eine hochschwangere Frau abzuschieben; der Bayerische Flüchtlingsrat berichtete. Damals setzte sich die Schwangere durch Widerstand selbst zur Wehr, dies musste sie danach teuer bezahlen und wurde durch ein Gericht zu einer hohen Strafe verurteilt. Die Richterin im Amtsgericht Deggendorf urteilte, sie hätte die Entscheidung und das Recht in Deutschland akzeptieren und sich abschieben lassen müssen.