Beratung
Der Bayerische Flüchtlingsrat bietet bayernweit (Ausnahme München1) Geflüchteten zu bestimmten Themen des Asyl- und Aufenthaltsrechts Beratung an. Die Beratung erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Nur nach einem eingehenden Kontakt per E-Mail oder Telefon vereinbaren wir auch persönliche Termine. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zu uns. Wir müssen Sie dann leider auf unsere Telefonsprechzeiten und E-Mail-Beratung verweisen.
Persönliche Beratungstermine sind nur nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung – per E-Mail – möglich!
Wir beraten vor allem Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Aufenthalt nach 104c oder ohne Papiere.
Wir beraten vor allem zu diesen Themen:
- Asylverfahren: z.B. Rechte und Pflichten im Asylverfahren, Unterbringung im Asylverfahren, Sozialleistungen im Asylverfahren, Arbeitsmöglichkeiten, Integrationskurse, Dublin Verfahren, Anerkanntenverfahren (Anerkennung in anderem EU-Mitgliedsstaat)
- Klageverfahren beim Verwaltungsgericht
- Unterkunft und Wohnen: Wir beraten dazu, welche Rechte Sie in Ihrer Unterkunft haben oder ob Sie ausziehen und umziehen dürfen.
- Arbeit und Ausbildung: Sie wollen wissen, wie und ob Sie in Deutschland arbeiten können oder eine Ausbildung machen dürfen? Dann beraten wir Sie gern im Rahmen unserer Projekte im WIR-Netzwerk (FiBA + und BAVF Plus) . Bitte beachten Sie auch diese zweiseitige Broschüre, die in verschiedenen Sprachen den Zugang zum Arbeitsmarkt einfach erklärt
- Verfahren bei der Ausländerbehörde: z.B. Antrag auf Aufenthaltstitel, Ablehnungen, Anhörungen
- Passbeschaffung, Identitätsklärung und Strafanzeigen wegen Passlosigkeit
- Zurückweisungen an der Grenze
- Leben mit Duldung und Aufenthaltssicherung: Ihr Asylverfahren ist abgelehnt und Sie haben eine Duldung? Dann lesen Sie bitte immer zuerst unsere Warnhinweise und melden Sie sich bei Fragen zur Aufenthaltssicherung bei uns
- Gewaltschutz im Asylfahren: Sie haben Gewalt in der Ehe, Familie oder in der Unterkunft erlebt und suchen Hilfe, dann beachten Sie unseren Gewaltschutz Flyer und kontaktieren unsere Kolleginnen vom Projekt Let’s Talk.
- Abschiebung: Sie sind konkret von Abschiebung bedroht oder es gab bereits Versuche einer Abschiebung und Sie suchen einen Ausweg? Wir versuchen zu helfen, falls wir können
- Möglichkeiten der Aus- und Wiedereinreise im beschleunigten Fachkräfteverfahren zur Arbeit oder Ausbildung.
Leider können wir nicht alle Themen abdecken.
Deshalb verweisen wir Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Blue Card, Familiennachzugsvisum sowie Niederlassungserlaubnis an die Migrationsberatungsstellen in der Nähe.
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle für Menschen mit Aufenthaltstitel wenden:
- Einbürgerung
- Familiennachzug
- Niederlassungserlaubnis
Die Migrationsberatung gibt es auch online.
Bitte beachten Sie: Wir sind keine Jurist:innen und können daher auch keine anwaltliche Vertretung übernehmen. Gerne vermitteln wir Ihnen aber Kontakte von uns bekannten Fachanwält:innen im Migrationsrecht.
Ebenfalls nicht möglich ist eine persönliche Begleitung zu Ämtern und Behörden. Zum Thema Kirchenasyl beraten wir Sie gerne, allerdings können wir keine Kirchenasylplätze für Sie suchen. Dazu informieren Sie sich bitte auf www.kirchenasyl.de.
1 Wenn Sie in München wohnen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Beratungsstellen für Asyl- und Aufenthaltsrecht. In München gibt es den Münchner Flüchtlingsrat, das Beratungsangebot des Bellevue di Monaco, die Rechtshilfe im Eine Welt Haus oder die Refugee Law Clinic.
So können Sie uns erreichen:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Geschäftsstelle
Westendstr. 19 Rgb
80339 München
Tel.: 089 – 76 22 34
Fax.: 089 – 76 22 36
Bayerischer Flüchtlingsrat
Büro Nordbayern
Gugelstr. 83
90459 Nürnberg
Tel.: 0911 – 99 44 59 46
Fax.: 0911 – 99 44 59 48
Allgemeine Telefonsprechzeiten
München (089 – 76 22 34)
Montag und Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Nürnberg (0911 – 99 44 59 46)
Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Frauensprechstunde (089 – 26 02 52 99)
Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: frauen@fluechtlingsrat-bayern.de
Persönliche Beratungstermine sind nur nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung – per Mail – möglich!
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