Schwerkrankes Kind kurz vor Abschiebung?!

Bundesamt prüft Atteste – währenddessen will Ausländerbehörde Abschiebung weiter betreiben

Frau B kam im Februar 2015 nach Deutschland. Kurze Zeit später wurde der Sohn Giorgi am 12.3.2015 hier geboren. Seitdem er auf der Welt ist, hat er gesundheitlich zu kämpfen: eine Notfall-OP am Herzen im Alter von 2 Monaten, angeborenes Fehlbildungssyndrom, eine Fehlbildung der Niere, Mikrozephalie, Dystrophie, Kleinwuchs, Gelenkkontraktur, globale Entwicklungsstörung, Trachealstenose sind nur einige Stichworte seiner Diagnose. Giorgi war lange ausgesprochen dystroph, d.h. er war lange mangelhaft ernährt, was seiner alleinerziehenden Mutter sehr zu schaffen machte. Er kann nicht selbständig Nahrung zu sich nehmen, sondern muss per Magensonde ernährt werden. Zunächst bekam er Essen per Spritze in die Sonde, musste sich dann aber übergeben und konnte kein Gewicht zulegen. Seit Anfang des Jahres hat er eine Pumpe, die ihm über Nacht mit hochkalorischer Spezialnahrung in kleinen Dosen ernährt, wodurch er Gewicht zunehmen und damit seinen Zustand verbessern kann. Nach Anfrage des Sozialdienstes bei georgischen Medizinern, liegt eine Antwort des Professors für Neurochirurgie des New Vision Universitätsklinikums Tiflis vor. Dieser kommt zu dem Fazit, dass bei dem komplexen Krankheitsbild von Giorgi keine adäquate Behandlung in Georgien möglich ist.

Das bisherige Asylverfahren ist rechtskräftig negativ abgeschlossen, somit ist die Familie vollziehbar ausreisepflichtig. Die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken will den Aufenthalt, trotz der schweren Krankheit Giorgis nicht dulden, sondern hält an der Abschiebung fest. Im April 2020 beantragt die Rechtsanwältin ein Wiederaufgreifen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wodurch eine Abschiebung allerdings rechtlich noch immer möglich ist, solange das BAMF nicht über den Antrag entscheidet.

Frau B hat ab September einen Ausbildungsplatz in Fürth zur Kranken- und Altenpflegefachhelferin, Giorgi einen Kindergartenplatz in einer integrativen Einrichtung. Es wäre also ohne Probleme möglich den Aufenthalt zu dulden und eine Ausbildungsduldung und somit einen sicheren Status zu erteilen.

Es kann nicht sein, dass die Ausländerbehörde in dieser Situation weiter an der Abschiebung festhält. Die Entwicklung und damit die Gesundheit des kleinen Giorgi steht auf dem Spiel. Die Familie braucht Sicherheit und Ruhe, um sich auf die relevanten Themen konzentrieren zu können“, kritisiert David Förster, Mitarbeiter beim Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es gibt viele stichhaltige Gründe, die Abschiebung nicht weiter zu betreiben. Zum einen natürlich die gesundheitliche Situation von Giorgi, zum anderen die Ausbildung zur Altenpflegefachhelferin, die doch so händeringend gebraucht werden. Die Ausländerbehörde könnte auch nur einfach Stillhalten, bis das Bundesamt eine Entscheidung getroffen hat. Doch dies dauert an. Durch das Entscheidungsvakuum lebt die Familie in Unsicherheit und Angst, auch auf Kosten der Gesundheit.