Kinder sind durch die Flucht besonders belastet – durch Kriegserlebnisse, Verlust von Heimat und Bezugspersonen, als Zeug:innen oder Betroffene von Gewalt, durch Angst, Ungewissheit und traumatisierende Erlebnisse. Sie spüren den Stress, die Verunsicherung und die Angst ihrer Eltern. Hinzu kommen Erlebnisse von Ausgrenzung und Fremdheit.

Auch in Deutschland angekommen genießen geflüchtete Kinder nicht den gleichen Schutz wie andere Kinder. In der Ausübung ihrer Rechte sind sie vielfach benachteiligt – trotz ihrer besonders hohen Belastung. Eine frühzeitige Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen, zu denen Kinder zählen, findet nicht statt. Stattdessen wird durch die Unterbringung in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften gegen das Kindeswohl und wesentliche in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Kinderrechte eklatant verstoßen.

Aber auch geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder! Wir fordern deshalb: Kindeswohl und Kinderrechte müssen entgegen der aktuellen Praxis Vorrang haben vor migrationspolitischen Erwägungen, die auf Abschreckung und Abschottung zielen. Weitere Informationen zur Situation von geflüchteten Kindern in Geflüchtetenunterkünften und unsere Forderungen finden Sie in unserem Positionspapier.

Um geflüchteten Kindern ein gewaltfreies Leben als Kinder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Eltern und Kinder, aber auch Ehrenamtliche und Fachkräfte gut über die Rechte und Schutzmöglichkeiten informiert sind und wissen, wo sie Hilfe finden können. Unterstützung finden Sie bei unserem Projekt für geflüchtete Frauen We Talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter. Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter Material.

Hier finden Sie eine Sammlung von Materialien, die zum Thema Gewaltschutz für Kinder in Unterkünften relevant sind. Dazu zählen u.a. Gewaltschutzkonzepte und unsere Einschätzung dazu, Websites, Infobroschüren, Studien und Statements zur Situation von geflüchteten Kindern in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften und zu deren Rechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention.

Die Website der Bundesinitiative des BMFSFJ und UNICEF zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften gibt einen Überblick über diese Initiative (2016-2018), die Gewaltschutzkonzepte einiger Bundesländer, die Mindeststandards zum Schutz von Menschen in Flüchtlingsunterkünften April 2021 und stellt übersichtlich Arbeitsmaterialen wie eine Toolbox und ein Trainingshandbuch zur Verfügung. Mit Blick auf den Schutz von Kindern in den Massen- und Sammelunterkünften empfiehlt die Bundesinitiative u.a. eine Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt. Dieses ist auch im Fall von Kindeswohlgefährdung einzuschalten. Ferner fordert die Bundesinitiative explizit eine Ausrichtung auf Kinder, eine Vernetzung mit Initiativen und Angeboten für Kinder außerhalb der Unterkünfte und kinderfreundliche Orte innerhalb der Unterkünfte. Die gesamte Publikation finden Sie hier.

Das Bayerische Gewaltschutzkonzept von 2018 wurde 2020 überarbeitet und – mit Blick auf Kinder – um den Punkt „Kinderfreundliche Orte“ ergänzt: Das Konzept sieht nun „altersgerechte, für Kinder geeignete Spielflächen und Funktionsräume (…) als Schutzraum und Rückzugsort, in dem Kinder Stabilität und Halt erfahren, sowie ein anregendes und förderndes Umfeld“ (S.6 Pkt. 1.5) vor. Betrachtet man sich die abschreckenden, unwirtlichen und abgelegenen Massenunterkünfte – oftmals ehemalige Kasernen – mit Mehrbettzimmern, gemeinsamen Sanitäranlagen und Kantinen, ist dies an Zynismus nicht zu überbieten. Ferner wird die Unterkunftsverwaltung aufgefordert zum präventiven Schutz „frühzeitig auf die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe durch das Jugendamt hin(zu)weisen, bei Anzeichen für einen Interventionsbedarf zur Sicherstellung des Kindeswohls (…) das Jugendamt hinzuziehen“ (S. 6 Pkt. 1.5) Abgesehen davon, dass auch das „Bayerische Schutzkonzept der Unterbringungsverwaltung zur Prävention von Gewalt“ 2020 sehr vage und zudem nicht rechtsverbindlich ist, wird das Problem nicht an der Wurzel gepackt: die Unterbringung in kinderfeindlichen und kindeswohlgefährdenden Massenunterkünften.

Zur aktuellen Fassung des Bayerischen Gewaltschutzkonzepts

Das Gewaltschutzkonzept der Stadt München ist umfangreicher, detaillierter und konkreter als das Bayerische Gewaltschutzkonzept. Es umfasst Gewaltschutz gegen Geflüchtete (Frauen, Kinder – Sonderstandards Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung -, LGBTIQ* und mit Behinderungen), sieht – eher bescheidene – bauliche Veränderungen, einen Verhaltenskodex fürs Personal, Monitoring und Evaluation vor. Es soll zudem eine Fachstelle für Gewalt eingerichtet werden. Es handelt sich um ein Rahmenkonzept, das in den einzelnen Unterkünften in München dann einrichtungsspezifisch umgesetzt werden soll. Gewaltschutzkonzepte können die strukturellen Defizite der konflikt- und gewaltfördernden Massenunterkünfte allerdings nicht beseitigen.

Zum Gewaltschutzkonzept der Stadt München

Festzuhalten bleibt jedoch: Gewaltschutzkonzepte können die strukturellen Defizite der konflikt- und gewaltfördernden Massenunterkünfte nicht beseitigen.

Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ – 0800 22 55 530
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie deren Angehörige und Vertraute. Zur Website

Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer“ – 116 111 (Kinder und Jugendliche) und 0800 111 0550 (Eltern)
Hilfetelefon für Kinder, Jugendliche und Eltern. Zur Website

Der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Bayern berät schnell, kompetent und unbürokratisch und vermittelt an die entsprechende Stelle vor Ort.

Fachkräfteportal www.sicher-aufwachsen.org: interdisziplinäre Plattform, die pädagogische Fachkräfte unterschiedlichster Felder bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext von Partnerschaftsgewalt unterstützt.

Beratungshilfen für Menschen mit besonderen Rechten im AsylverfahrenDer Thüringer Flüchtlingsrat hat eine Broschüre für Geflüchtete mit besonderen Rechten im Asylverfahren herausgebracht. Menschen mit besonderen Rechten sind u.a. auch Schwangere und von Gewalt Betroffene. Ausführliche Informationen zur Situation insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren finden sich auf der Homepage des Niedersächsischen Flüchtlingsrates.

Empfehlungen zu einer kindgerechten Ausgestaltung des Asylverfahrens stellt der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus seiner Homepage zur Verfügung.

Öffentliche Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestags am Mittwoch, dem 13. Januar 2021 um 15 Uhr

(Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Öffentliches Expert:innengespräch zum Thema

„Mehrfach ausgegrenzt – Zur Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und junger Menschen in Gemeinschaftsunterkünften“

Statement von Nadine Kriebel (Bayerischer Flüchtlingsrat, Projekt We talk – Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter)

Nadine Kriebel geht in ihrem Statement sehr anschaulich und detailliert auf die kinderfeindlichen Bedingungen in den ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern ein. Sie plädiert für eine Abschaffung der Massenunterkünfte und stattdessen für eine Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten. Nur so können Kinderschutz und Kinderrechte für geflüchtete Kinder gewahrt werden.

Britta Rude, Geflüchtete Kinder und Covid-19: Corona als Brennglas vorhandener Problematiken, ifo-Schnelldienst, 12/2020 

Im Fokus des Artikels stehen die Auswirkungen der Pandemie auf die Lebenssituation von geflüchteten Kindern in Sammelunterkünften. Die Autorin zeigt, dass sich diskriminierende Strukturen und die besondere Schutzbedürftigkeit der geflüchteten Kinder durch das auftreten von Covid-19 verstärkt werden.

Terre des hommes, Kein Ort für Kinder. Zur Lebenssituation von minderjährigen Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen, 2020

In der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der Aufnahmebedingungen und ihre Auswirkungen auf Kinder seit dem Jahr 2015 nachskizziert und analysiert. Neben einer juristischen Einordnung – UN-Kinderrechtskonvention, EU-Aufnahmerichtlinie und Grundgesetz – werden dazu Fallbeispiele aus drei Bundesländern vorgestellt. Die Ergebnisse der Recherche sind eindeutig: Aufnahmeeinrichtungen sind keine Orte für Kinder.

Save the Children Deutschland e.V., Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder, 2020  

Save the Children lehnt eine zentrale Unterbringung von Kindern und Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen ab, da diese grundsätzlich nicht dem Kindeswohl (best interest of the child) entspricht. Da eine solche Unterbringung zurzeit aber unumgänglich ist, sollten zumindest bestimmte Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Ausgehend von den in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechten für Kinder – auch für geflüchtete Kinder – und der EU-Aufnahmerichtlinie entwickelt Save the Children e.V. mit dem Kinderrechte-Check ein praxisorientiertes Qualitätsinstrument in sieben Modulen für „kindergerechte“ Unterkünfte.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe, April 2020

Ausgehend von den neu gefassten §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG, dass die Länder „geeignete Maßnahmen treffen“ sollen, um bei der Unterbringung Asylsuchender „den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“, entwickelt der Deutsche Verein Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung zur Umsetzung von Kinderrechten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Das Unterbringungssystem selbst wird allerdings nicht in Frage gestellt.

BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer), Living in a box. Psychosoziale Folgen des Lebens in Sammelunterkünften für geflüchtete Kinder. 2020

In der vorliegenden Studie geht die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) der Frage nach, wie sich die Unterbringung in Massenunterkünften auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Es werden Risiko- und Schutzfaktoren herausgearbeitet und entsprechende Handlungsbedarfe abgeleitet.

UNICEF, Deutsches Institut für Menschenrechte, Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf der Befragung der 16 Bundesländer. 2020

Sammelunterkünfte für Geflüchtete bieten nach wie vor keinen effektiven Schutz vor Gewalt für Kinder. Das ist das Fazit einer gemeinsamen Studie von UNICEF Deutschland und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Die Auswertung der umfangreichen Selbstauskunft der Bundesländer ist Grundlage für eine Reihe von Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Die Analyse macht deutlich: Bund, Länder und Kommunen sollten die Unterbringung geflüchteter Menschen grundlegend reformieren.

UNICEF, Deutsches Institut für Menschenrechte, Zusammenfassung, 2020

Die Zusammenfassung bietet einen Überblick über die Handlungsempfehlungen der oben erwähnten Studie.

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Das Kindeswohl, April 2019

Die Monitoring-Stelle geht ausführlich auf die Bedeutung des Kindeswohls in der UN-Kinderrechtskonvention als einem der Grundprinzipien und allen damit verbunden Rechten ein.

Der Paritätische Gesamtverband, Familienleistungen: die Ansprüche für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 2., akt. Aufl., 2021.

Unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesänderungen befasst sich der Paritätische Gesamtverband in der Broschüre detailliert mit dem umfangreichen Themenkomplex von Familienleistungen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Broschüre wendet sich vor allem an Menschen, die in der Migrationsberatung tätig sind.