Newsletter 12/2020

Aktuelles

Der Flüchtlingsrat geht in Winterpause

Vom 23.12.2020 bis einschließlich 6.1.2021 sind unsere Geschäftsstellen in München und Nürnberg nicht erreichbar. In ganz dringenden Fällen könnt ihr eine Mail an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de schreiben.


Geänderte Sprechzeiten in unseren Geschäftsstellen

Unsere Sprechzeiten in beiden Geschäftsstellen ändern sich ab sofort wie folgt:

München
Montag und Mittwoch : 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr

Nürnberg
Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Weitere Infos findet ihr hier >>>


Weihnachtsaktion: Verschenke eine Maske oder eine Fördermitgliedschaft

Noch kein Weihnachtsgeschenk und auf der Suche nach was Sinnvollem?! Wir haben da zwei Ideen für dich…

1.
Gut gekleidet und sicher durch die Weihnachtszeit mit unseren DIY-Masken, aus Seide oder Baumwolle*. Diese kannst du bereits durch eine Spende ab 20,- Euro (mehr geht natürlich auch immer) noch rechtzeitig zu Weihnachten zugeschickt bekommen.

Wie kommst du jetzt an die schicken Teile? Spende per Paypal (kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de) an „Freunde oder Familie“ mit dem Stichwort „Maske“ und gib deine Adresse im Betreff an. Hier findest Du uns auf paypal direkt >>>
Wenn Du kein Paypal hast, kontaktiere uns einfach per Mail (kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de), um uns deine Adresse mitzuteilen. Wir schicken dann die Maske raus, sobald deine Spende eingetroffen ist.

2.
Eine Fördermitgliedschaft beim Bayerischen Flüchtlingsrat kannst Du jetzt auch verschenken (befristet auf ein Jahr und ab 60,- EUR). Eine Maske und unser spannendes Magazin Hinterland gibt es dann für dich obendrauf dazu. Dazu fülle einfach dieses Formular aus >>>

*alle Stoffe freegan, der Großteil ist aus Seide. Muster und Farben gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, individuelle Wünsche können wir leider nicht berücksichtigen. Die Masken werden in liebevoller Fleißarbeit von den Mitarbeiter*innen des Bayerischen Flüchtlingsrats bedruckt und genäht, sind also einzigartig und nicht perfekt – verzeiht uns kleine Schönheitsfehler. Der Umtausch ist ausgeschlossen ?


Endlich am Start: Hinterland #47 systemrelevant

Unsere neue Ausgabe der Hinterland ist endlich am Start. Ihr findet unter anderem im Heft:

Die beständige Krise der europäischen Migrationspolitik
Wie die EU sich abschottet und kapituliert
Von Bernd Kasparek

System in der (Klima-)Krise
Was kostet ein Sonnenaufgang?
Von Sina Reisch

Abgeschalteter Regenbogen
Über die Systemrelevanz queerer Räume
Von Doris Belmont

Mit Beiträgen von: Hubert Heinhold, Nora Gohrt, Franziska Schmidt, Bernd Kasparek, Omid Alizada, Agnes Andrae, Hedwig Fuß, Caroline Mulert, Parwana Amiri, Sebastian Schulke, Shahin Mirza-Zadeh, Stephan Dünnwald, Mia Smettan, Charlotte Hitzfelder, Laura Pöhler, Franziska Schon, Antonia Rode, Christian Kiesler, Matthias Schmidt-Sembdner, Sina Reisch, Judith Amler, Doris Belmont, Tabea Danner, Florian Feichtmeier, Burschenschaft Molestia, Said, Lukas Ondreka, Elena Stingl, Clara Taxis, Christine Wolfrum, Anton Kaun, Andrea Huber

Bestellen und vorschmökern >>>


Multiplikatorinnen für unser We talk Projekt gesucht

Unser Projekt „We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter“ startet im Frühjahr 2021 mit der ersten Qualifizierungsreihe: Du bist geflüchtet und/oder ehrenamtlich engagiert? Du möchtest mehr zum Thema Gewaltschutz wissen und ein eigenes Angebot für geflüchtete Frauen und Kinder entwickeln? Du hast Lust verbindlich an sechs kostenlosen Wochenendworkshops sowie Vor- und Nachbereitungstreffen teilzunehmen? Dann melde dich zu unsere Qualifizierungsreihe an!

Wir suchen Zweierteams (eine Frau mit und eine ohne Fluchterfahrung) aus ganz Bayern und freuen uns besonders über Bewerbungen aus den ländlichen Regionen Bayerns.

Alle weiteren Infos (Termine und Themen der Workshops sowie mehr Informationen zu dem Projekt) findet ihr auf unserer Homepage >>>

Hier findet ihr auch Flyer in einfacher Sprache.

Bei Fragen schreibt uns gern (frauen@fluechtlingsrat-bayern.de) oder ruft an: 089/ 260 25 299

Themen

Corona in Geflüchtetenunterkünften

Anfang November wendet sich Murat A. an den Bayerischen Flüchtlingsrat: er wohnt in der ANKER-Dependance Mering und erzählt, dass erst vor kurzem die Belegung in seiner Unterkunft massiv aufgestockt worden ist und viele neue Menschen in die Unterkunft gekommen sind. Abstände können nicht eingehalten werden, nicht einmal die Betten stehen 1,5 m weit auseinander. Einige Tage später tritt die erste Coronainfektion auf und die ganze Einrichtung wird unter Quarantäne gestellt. Auch Murat hat sich angesteckt. Er und die anderen Geflüchteten müssen in ihren Zimmern ausharren, bis es keine neuen Infektionen mehr gibt. Denn solange Menschen positiv getestet werden, verlängert sich die Quarantäne jedes Mal um weitere zwei Wochen. Ein Außenbereich, wo die Menschen frische Luft schnappen könnten, existiert nicht. Nur zum Essen können sie ihr Zimmer kurz verlassen. Murat versucht, die Regierung zu kontaktieren, da er eine Bescheinigung für seinen Arbeitgeber braucht – diese bekommt er erst Tage später. Mittlerweile ist Murat wieder gesund und darf die Unterkunft verlassen sowie arbeiten gehen. Murats Fall aber steht exemplarisch für viele weitere Geflüchtetenunterkünfte in Bayern. Seitdem die Coronazahlen bundesweit wieder massiv ansteigen, erreichen den Bayerischen Flüchtlingsrat jeden Tag neue Berichte von Unterkünften, die unter Quarantäne stehen. Denn dort müssen die Geflüchteten auf engstem Raum zusammenleben. Bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Zimmern, Sanitärräumen, etc. können die erforderlichen Abstände gar nicht eingehalten werden. Dies wurde bereits im Frühjahr vom Bayerischen Flüchtlingsrat und vielen weiteren Organisationen angeprangert und gefordert, die Belegungen massiv zu entzerren. Ein sinnvolles Konzept wurde jedoch offensichtlich nicht erarbeitet. Nun liegen weitere Wochen des Lockdowns vor uns – kaum mitgedacht wurden auch dieses Mal wieder die Geflüchteten in Massenunterkünften. Auf unserer Homepage gibt es die aktuellsten News zur Coronalage. Außerdem dokumentieren wir, wo und unter welchen Umständen sich Unterkünfte unter Quarantäne befinden. Dazu freuen wir uns über Informationen an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de


Warnung: Nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am 16.12.20

Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am Mittwoch, den 16. Dezember stattfinden wird. Nachdem der Sammelcharter im November 2020 abgesagt wurde, nachdem die afghanische Regierung aufgrund der Covid-19 Pandemie doch nicht zugestimmt hatte, müssen wir von einem neuen Termin im Dezember ausgehen.

Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.

Mehr Informationen hierzu findet ihr hier >>>


Istanbul Konvention in leichter Sprache und der Schattenbericht von DaMigra

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsvertrag des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht.  Der umfassende Vertrag zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor Gewalt ist für alle Frauen gültig, unabhängig ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus.

Die Istanbul- Konvention ist jetzt auch hier in leichter Sprache verfügbar >>>

Das Expert:innengremium GREVIO überprüft, ob die Länder die Konvention umgesetzt haben. Im Jahr 2021 ist Deutschland an der Reihe und hat hierzu bereits einen Staatenbericht verfasst, welcher die Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland erläutert. DaMigra- Dachverband für Migrantinnenorganisationen hat einen Schattenbericht verfasst und zeigt darin wie Migrantinnen und Geflüchtete Frauen beim Zugang zu Gewaltschutz, Prävention und Unterstützung benachteiligt werden.

Auf der Seite von DaMigra findet ihr den Schattenbericht >>>


Aus- und Wiedereinreise

Um einen sehr hohen Preis (den die CSU aber hier nicht entrichtet) wird in Bayern der Spurwechsel ausgehebelt. Ausländerbehörden und das Innenministerium sind darauf verfallen, eine Ausreise ins Herkunftsland, einen Visumantrag bei der Deutschen Botschaft dort, und, im Erfolgsfall, eine Wiedereinreise zum Zwecke der Ausbildung. Das hört sich kompliziert an, das ist aber noch komplizierter. In Afghanistan, aber auch in Somalia gibt es keine Deutsche Botschaft. Afghanen sollen deshalb nach Neu Delhi (Deutsche Botschaft aktuell geschlossen) oder Islamabad (für die Einreise nach Islamabad braucht man zwei pakistanische Bürgen, der Termin für einen Visumantrag dauert aktuell mehr als 12 Monate). Somali sollen, so der Vorschlag des Landratsamts Donau-Ries, nach Kenia fliegen und dort ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Der Wahnsinn, so möchte man meinen, könnte auch den Abgeordneten der CSU aufgehen, doch noch hält die Partei unbeirrt an diesem Verfahren fest. Es scheint zwei Erleichterungen zu geben, wie der CSU Abgeordnete Karl Straub in einer Diskussionsveranstaltung des Bellevue di Monaco bekannt gibt. Für Afghanen prüfe man die Möglichkeit, dass ein entsprechender Antrag auch bei der Deutschen Botschaft in Istanbul beschieden werden könne. Und während der Corona-Pandemie würde man auch vorläufig eine Ausbildungserlaubnis erteilen, die Aus- und Wiedereinreise solle nachgeholt werden, wenn es wieder zumutbar sei.

Dass, wie Migrationsfachanwältin Anna Frölich darlegte, das Ganze gar nicht nötig sei, und dass die Verwaltungsvorschriften sagten, es sei zu unterlassen, wenn im Herkunftsland keine Deutsche Botschaft sei, ficht bisher die CSU nicht an. Frau Josefine Steiger, ehemalige Leiterin des Bereichs Ausbildung der IHK Schwaben, die schon einmal mit einer Gruppe Afghanen nach Neu-Delhi gereist ist, um dort Visa für die Wiedereinreise zu beantragen, stellt fest: Im Einzelfall für die eine Person hilfreich, aber im Allgemeinen sofort abzuschaffen. Die Aus- und Wiedereinreise ist im Regelfall ohne enormes ehrenamtliches Engagment nicht zu leisten. Wer hier diese ehrenamtliche Unterstützung nicht hat, schaut in die Röhre. Wer sie hat, trägt dennoch das Risiko, dass es aus irgendeinem Grund nicht klappt.

Die Veranstaltung zum Nachsehen /-hören >>>

Hilfreich

Musterschriftsätze zum Folgeantrag syrischer Kriegsdienstverweigerer

Am 19. November 2020 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass zahlreichen syrischen Kriegsdienstverweigerern in Deutschland der Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert wurde. Viele haben stattdessen subsidiären Schutz erhalten, was z.B. Einschränkungen beim Familiennachzug bedeutet.

Damit stellt sich die Frage, ob syrische Kriegsdienstverweigerer, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, über einen Folgeantrag noch einen Flüchtlingsstatus bekommen können. Dazu gibt PRO ASYL rechtliche Hinweise >>>

Weiterhin stellt PRO ASYL kostenlos Musterschriftsätze zur Folgeantragstellung in zwei Versionen zur Verfügung:
Version für anwaltlich vertretene Folgeantragsteller >>>
Version für Folgeantragsteller ohne anwaltliche Vertretung >>>

Personen, die nur ein Abschiebeverbot erhalten haben, sollten sich vor einer etwaigen Folgeantragsstellung auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Veranstaltung

21.12.2020: Online-Veranstaltung „Leave no one behind?!“

Zur aktuellen Situation auf Lesbos | Mo, 21.12.2020 | 19 Uhr

„Die Zeit in Moria hat mir das Herz gebrochen, aber den Blick auf die Welt geschärft, in der wir leben.“ So klingt es, wenn eine junge somalische Krankenschwester über ihre Zeit im größten Camp für Geflüchtete auf der griechischen Insel Lesbos spricht. Die Corona-Pandemie hat diese menschenunwürdige Situation, die durch die Auslagerung europäischer Verantwortung in der Migrationspolitik entstanden war, noch massiv verschärft. Franziska Grillmeier ist freie Journalistin (DIE ZEIT u.a.), lebt auf Lesbos und wird an diesem Abend über die aktuelle Situation berichten. Stimmen aus dem Camp werden zu Wort kommen und gemeinsam soll diskutiert werden, welche politischen Maßnahmen jetzt umgesetzt werden müssen.

Die freie Journalistin Franziska Grillmeier lebt seit 2018 auf Lesbos und informiert regelmäßig über die Zustände in Moria und dem neuen Lager Kara Tepe. Am 21.12. berichtet sie in einer Veranstaltung der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) live über die aktuelle Lage in den Camps für Geflüchtete auf Lesbos. Die Veranstaltung findet online statt, eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich.

Hier kannst du dich zur Veranstaltung anmelden >>>

Kooperationspartner der Veranstaltung: Akademie CPH, Bayerischer Flüchtlingsrat