Update Unterkunftsgebühren

Musterantrag für die Rückerstattung von Gebühren verfügbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Regelung der DV Asyl zu den bayerischen Unterkunftsgebühren für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Das Innenministerium hat diesen Beschluss vom 14.04.2021 akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Damit ist er rechtskräftig.

Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken teilt folgerichtig mit: „Es müssen bis auf Weiteres keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen. Die Einstellung der Zahlungen hat keine negativen Auswirkungen“. Eine Neuregelung der DV Asyl sei in Arbeit, wann sie in Kraft treten wird, sei noch nicht absehbar.

Wichtig für alle:

Nur diejenigen, die Unterkunftsgebühren nach der DV Asyl bezahlen und Gebührenbescheide der Regierung von Unterfranken bekommen, sind betroffen.

Sollten Betroffene noch immer Gebühren bezahlen, sollen sie die Zahlungen umgehend einstellen und z.B. Daueraufträge kündigen.

Der BayVGH hat dem Innenministerium dringend nahegelegt, Geflüchteten die Gebühren zurückzuerstatten, wenn sie sie aus ihrem Arbeitseinkommen bezahlt haben. Auch wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle sofort Geld überweist, ist es wichtig, diese Rückzahlung zu beantragen. Wir haben einen Musterantrag erstellt, den Sie dafür benutzen können.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Stellungnahme von RA Hubert Heinhold zu den Unterkunftsgebühren