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Werdende Pflegekräfte sollen abgeschoben werden

Bayerische Ausländerbehörden und Entscheidungsträger setzen weiterhin auf Abschiebungen, statt dem Pflegenotstand pragmatisch zu begegnen

Ab September könnten vier weitere geflüchtete Personen in Bayern in den Pflegeberuf einsteigen bzw. ihre Ausbildung fortsetzen. Doch die bayerischen Behörden und Entscheidungsträger im Innenministerium verhindern dies.

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Drei Jahre Taliban-Herrschaft: Eine Bilanz der Enttäuschungen und unerfüllten Versprechen 

Der Bayerische Flüchtlingsrat appelliert dringend an die Bundesregierung, ihre Entscheidung zu überdenken und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Bundesaufnahmeprogramm fortzuführen und den betroffenen Menschen den versprochenen Schutz zu gewähren. 

Deutschland darf in den Folterstaat Iran nicht abschieben. Dass deutsche Behörden mit dem Iran zusammenarbeiten, um einen Mann abzuschieben, der hier arbeitet, Familie hat und sich in der Gesellschaft engagiert, zeigt die Haltung in manchen Bundesländern: Um jeden Preis werden Menschen abgeschoben, auch wenn das die Zusammenarbeit mit einem Terrorregime bedeutet.

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Keine Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Menschenrechte können nicht verwirkt werden!

Argumente gegen die Abschiebung von Straftäter:innen

Der Bayerische Flüchtlingsrat äußert große Besorgnis und scharfe Kritik an den jüngsten Ankündigungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich der geplanten Abschiebungen von sog. Straftäter:innen nach Syrien und Afghanistan. Diese Maßnahmen ignorieren fundamentale Menschenrechtsprinzipien und schaffen neue Probleme statt realistischer Lösungen.

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Menschenrechte können auch bei Straftaten nicht verwirkt werden!

Warum auch Menschen, die straffällig wurden, nicht abgeschoben werden dürfen!

Die Forderung, Straftäter:innen konsequent abzuschieben, genießt seit Jahren hohe Popularität. Nach dem islamistischen Attentat in Solingen am 23. August 2024 fordern bundesweit Politiker:innen mehr Abschiebungen, auch in Länder wie Syrien und Afghanistan, in die das Völkerrecht Abschiebungen verbietet. Eine Woche nach dem Attentat, schob die Bundesregierung erstmals seit 3 Jahren nach der Machtübernahme der Taliban wieder nach Afghanistan ab.

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Nach erneuter Abschiebung fordern PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat: Deutschland muss Zusammenarbeit mit dem Terrorregime Iran beenden

Zwei Tage, bevor die deutschen Innenminister*innen über einen Abschiebestopp in den Iran diskutieren wollen, hat Bayern erneut einen gut integrierten Mann in den Iran abgeschoben. PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat bekräftigen ihre Forderung nach einem bundesweiten Abschiebestopp in den Iran, da den Menschen dort Verfolgung und Folter bis hin zu Todesurteilen drohen. Zudem sollte Deutschland nicht mit iranischen Behörden zusammenarbeiten.

Deutschland darf in den Folterstaat Iran nicht abschieben. Dass deutsche Behörden mit dem Iran zusammenarbeiten, um einen Mann abzuschieben, der hier arbeitet, Familie hat und sich in der Gesellschaft engagiert, zeigt die Haltung in manchen Bundesländern: Um jeden Preis werden Menschen abgeschoben, auch wenn das die Zusammenarbeit mit einem Terrorregime bedeutet.

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Zur Innenminister:innenkonferenz – Appell an den bayerischen Innenminister

Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp für Êzîd:innen aus dem Irak und keine Abschiebungen in den Iran

Anlässlich der vom 19. bis 21. Juni 2024 stattfindenden Innenminister:innenkonferenz in Potsdam fordert der Bayerische Flüchtlingsrat den bayerischen Innenminister auf, sich anderen Bundesländern anzuschließen und einen Abschiebestopp von Êzîd:innen in den Irak zu unterstützen. Auch der Abschiebestopp in den Iran muss wieder eingeführt werden. In beide Länder schiebt Bayern, anders als andere Bundesländer, ohne Einschränkungen und Skrupel ab.

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Kranke Frau wird von Familie getrennt und alleine in den Irak abgeschoben

Bayerischer Flüchtlingsrat ist entsetzt über Missachtung des Grundrechts auf Schutz von Ehe und Familie durch die ZAB Mittelfranken

Die Abschiebung von Nzara R. ist ein Skandal. Schon die Tatsache, dass eine Frau alleine in den Irak abgeschoben wird, ist schlimm genug. Mit Frau R. trifft es aber eine Person, deren ganze Familie in Deutschland lebt und von der sie nun getrennt ist. Den Behörden lagen außerdem zahlreiche Atteste über psychische und physische Krankheiten vor, die einer besonderen medizinischen Versorgung bedürfen, die im Irak nicht gewährleistet werden kann. Wir fordern daher das Innenministerium auf, die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung zu überprüfen und Frau R. umgehend nach Deutschland zurückzuholen.

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Infoveranstaltung Irak, 29.04.24 (Arabisch) – دعوة جلسة معلومات: لا للترحيل الى العراق!

عمليات الترحيل إلى العراق اصبحت ممكنة بدون قيود منذ مايو 2023. يمكنكم العثور على كافة التفاصيل حول هذا التغيير ومن ينتمي إلى فئة الخطر من الترحيل في الرابط التالي
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/aenderung-abschiebungspraxis-irak/
نود دعوتكم لجلسة معلومات مجانية عبر الإنترنت حيث سنقوم بتوضيح من هم الاشخاص المعرضون لخطر الترحيل ومن هم ليسوا كذلك
من يمكنه المشاركة: نحن نهدف من هذه الجلسة إلى الوصول إلى العراقيين الذين يحملون بطاقة الدولدونغ

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