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Da ginge sehr viel mehr!

Die Integration Geflüchteter in den bayerischen Arbeitsmarkt krankt am Abschiebedruck, kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat

Bayern im September 2024: Ein Geflüchteter aus Sierra Leone hat im vorherigen Jahr eine schulische Ausbildung zum Pflegehelfer angefangen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, im Anschluss könnte der Schüler eine aufbauende Ausbildung zur Pflegekraft aufnehmen oder in der Pflege arbeiten. Das erste Jahr der Ausbildung hat der Schüler bereits erfolgreich bestanden. Die Sommerferien stehen vor der Tür. Doch statt in den Urlaub kommt der Schüler in Abschiebehaft. Die Polizei nimmt den Mann fest und schiebt ihn am 16.08. nach Sierra Leone ab.

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Sammelabschiebungen am 03.09. nach Senegal und Côte d’Ivoire und am 10.09. in den Irak

Warnung: Hinweise auf Sammelabschiebungen

Es gibt Hinweise auf eine Sammelabschiebung nach Senegal und Côte d’Ivoire am 03.09. sowie in den Irak 10.09.2024. Der Abflughafen ist ist für beide Charter München. Betroffen können Personen aus allen Bundesländern sein. Für vollziehbar ausreisepflichte Personen aus Senegal, Côte d’Ivoire sowie dem Irak, deren Asylverfahren und Klagen abgelehnt sind, besteht die Gefahr einer Abschiebung.

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Werdende Pflegekräfte sollen abgeschoben werden

Bayerische Ausländerbehörden und Entscheidungsträger setzen weiterhin auf Abschiebungen, statt dem Pflegenotstand pragmatisch zu begegnen

Ab September könnten vier weitere geflüchtete Personen in Bayern in den Pflegeberuf einsteigen bzw. ihre Ausbildung fortsetzen. Doch die bayerischen Behörden und Entscheidungsträger im Innenministerium verhindern dies.

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Drei Jahre Taliban-Herrschaft: Eine Bilanz der Enttäuschungen und unerfüllten Versprechen 

Der Bayerische Flüchtlingsrat appelliert dringend an die Bundesregierung, ihre Entscheidung zu überdenken und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Bundesaufnahmeprogramm fortzuführen und den betroffenen Menschen den versprochenen Schutz zu gewähren. 

Deutschland darf in den Folterstaat Iran nicht abschieben. Dass deutsche Behörden mit dem Iran zusammenarbeiten, um einen Mann abzuschieben, der hier arbeitet, Familie hat und sich in der Gesellschaft engagiert, zeigt die Haltung in manchen Bundesländern: Um jeden Preis werden Menschen abgeschoben, auch wenn das die Zusammenarbeit mit einem Terrorregime bedeutet.

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Keine Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Menschenrechte können nicht verwirkt werden!

Argumente gegen die Abschiebung von Straftäter:innen

Der Bayerische Flüchtlingsrat äußert große Besorgnis und scharfe Kritik an den jüngsten Ankündigungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich der geplanten Abschiebungen von sog. Straftäter:innen nach Syrien und Afghanistan. Diese Maßnahmen ignorieren fundamentale Menschenrechtsprinzipien und schaffen neue Probleme statt realistischer Lösungen.

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Menschenrechte können auch bei Straftaten nicht verwirkt werden!

Warum auch Menschen, die straffällig wurden, nicht abgeschoben werden dürfen!

Die Forderung, Straftäter:innen konsequent abzuschieben, genießt seit Jahren hohe Popularität. Nach dem islamistischen Attentat in Solingen am 23. August 2024 fordern bundesweit Politiker:innen mehr Abschiebungen, auch in Länder wie Syrien und Afghanistan, in die das Völkerrecht Abschiebungen verbietet. Eine Woche nach dem Attentat, schob die Bundesregierung erstmals seit 3 Jahren nach der Machtübernahme der Taliban wieder nach Afghanistan ab.

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