Bayern schiebt krebskranke Frau nach Bulgarien ab
Trotz schwerer Krankheit und familiärer Bindung wurde die über 60-jährige Frau H aus Syrien am 26. März 2025 von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken von Frankfurt nach Bulgarien abgeschoben. Ihr Asylantrag wurde zuvor aufgrund der Zuständigkeit Bulgariens als ‚unzulässig‘ abgelehnt. Aufgrund einer Bandscheibenoperation und der Krebserkrankung war Frau H. auf die Pflege ihrer Familienangehörigen angewiesen.
Gegen den abgelehnten Bescheid hat Frau H Klage eingelegt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge war bereits abgelehnt, die Hauptklage ist noch anhängig. Am 7.4.2025 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg, dass die Klage doch aufschiebende Wirkung hat. Frau H kann nach Deutschland zurückkommen. Allerdings wurde Frau H ohne ihren Pass abgeschoben. Diesen allerdings braucht sie für die Wiedereinreise nach Deutschland.
Am 06. Mai 2025 konnte Frau H wieder einreisen. Ganze vier Wochen hat sie mit einem ihrer Söhne, der sie in Bulgarien suchte und dann nicht mehr von ihrer Seite wich, in Bulgarien verbracht, obwohl eine dringende Operation ihres Tumors nötig war.
Eine ausführliche Darstellung des Ablaufs sowie weitere Hintergründe findet ihr in den Pressemitteilungen vom 11. April 2025 und 16. April 2025.
Presse- und Medienspiegel
Bayern schiebt krebskranke Frau aus dem Krankenhaus ab: Daniela Sepehri, 04. Juni 2025
Abschiebung nach Krebsdiagnose: Aus der Klinik direkt ins Flugzeug: Süddeutsche Zeitung, 02. Juni 2025
Nach Abschiebung krebskranker Syrerin aus Klinik in Unterfranken: Wer trägt welche Verantwortung?: Mainpost, 27.04.2025
Aus Klinik in Unterfranken direkt ins Abschiebe-Flugzeug: Mainpost, 26.04.2025
Update Abschiebung nach Bulgarien: Fataler Fehler der Ausländerbehörde: Bayerischer Flüchtlingsrat & Münchner Flüchtlingsrat, 16. April 2025
Krebskranke Frau aus Krankenhaus nach Bulgarien abgeschoben: Bayerischer Flüchtlingsrat & Münchner Flüchtlingsrat, 11. April 2025