Kinderbonus nicht für alle Kinder: viele Flüchtlingsfamilien bleiben außen vor

Gestern hat die Auszahlung des sogenannten „Kinderbonus“ begonnen. Besonders stark belastete Familien sollen mittels eines einmaligen Bonus gestärkt werden. Deutlich wird jetzt allerdings: ganz bewusst hat die Bundesregierung von Union und SPD dabei Familien mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ausgeschlossen, ebenso wie Familien mit verschiedenen humanitären Aufenthaltstiteln. Bereits am 15. Juni veröffentlichte Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA e.V.) in Münster eine Stellungnahme, der der folgende Auszug entnommen ist:

„Hierbei handelt es sich um eine migrationspolitisch motivierte Diskriminierung von Kindern aufgrund des „falschen“ Aufenthaltsstatus, die diejenigen besonders hart trifft, die ohnehin aufgrund der nicht existenzsichernden Leistungen des AsylbLG und der Lagerunterbringung besonders von Armut und Exklusion betroffen sind. Das Argument eines vermuteten nur vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland trägt zur Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung dabei nicht: Denn vom Kindergeld (und damit auch vom Kinderbonus) ausgeschlossen sind auch Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig oder dauerhaft in Deutschland leben werden. So sind auch Asylsuchende aus Syrien nicht anspruchsberechtigt, obwohl sie nach wie vor zu annähernd hundert Prozent einen Schutzstatus erhalten. Und auch Personen mit einer Ausbildungsduldung sind ausgeschlossen, obwohl sie versicherungspflichtig arbeiten und dauerhaft hier leben werden. Diese Ungleichbehandlung ist sozialpolitisch völlig inakzeptabel und widerspricht den erklärten Zielen des Konjunkturpakets („die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln, im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, (…), junge Menschen und Familien unterstützen“.)“

Der Bayerische Flüchtlingsrat findet den bewussten Ausschluss von geflüchteten Familien in seiner Kleinlichkeit außerordentlich beschämend und in seiner Diskriminierung rechtsstaatlich zweifelhaft. In Zeiten von Corona wird von Regierungsmitgliedern immer wieder betont, dass wir alle gemeinsam diese Pandemie meistern wollen. Jetzt wird mit solchen Entscheidungen deutlich, dass hier lebende Geflüchtete zwar alle Lasten mittragen sollen, von einer kleinen Anerkennung wie dem Kinderbonus aber ausgeschlossen sind. Das ist mehr als schäbig“, urteilt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.