Protestiere gegen die drohende Abschiebung in den Iran
Wer gegen die drohende Abschiebung der Frau B. aus Nürnberg in den Iran protestieren will, kann versuchen auf den Fall aufmerksam zu machen.
- Teile Beiträge die auf die drohenden Abschiebung aufmerksam machen auf Instagram:
- Reel Daniela Sepehri
- Post Seebrücke
- Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat
- Unterschreibe die Petition auf innn.it: Keine Abschiebung von Frau B. in den Iran: Schutz statt Rückführung in Gewalt!
- Schreibe an politische Abgeordnete, mit der Bitte, sich bei dem bayerischen Innenminister Johachim Herrmann für einen Stopp der Abschiebung einzusetzen. Eine Vorlage gibt es unten.
Mailvorlage
Abschiebung der 67-jährigen Frau B. in den Iran – Bitte um Ihr Eintreten für den Schutz einer gewaltbetroffenen Frau
Sehr geehrte Abgeordnete,
ich wende mich mit einer dringenden Bitte an Sie: Setzen Sie sich beim Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann dafür ein, die geplante Abschiebung der 67-jährigen Frau B. in den Iran zu stoppen. Frau B. befindet sich seit dem 4. Juni 2025 in Abschiebehaft in Hof. Die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit lag zuletzt bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken. Ihre Abschiebung ist für Mittwoch, den 11. Juni 2025, geplant.
Frau B. ist eine alleinstehende Frau, die in ihrer Heimat über Jahre schwerste häusliche Gewalt durch ihren Ehemann erleiden musste. Dieser Mann lebt weiterhin im Iran – und hat, nachdem er von der geplanten Abschiebung erfuhr, erneut Todesdrohungen gegen sie ausgesprochen. Im Iran kann Frau B. weder auf Schutz durch den Staat noch auf familiäre Unterstützung zählen – beinah ihre gesamte Familie lebt mittlerweile in Deutschland.
Seit über elf Jahren lebt Frau B. in Nürnberg, sie ist gesundheitlich schwer belastet, leidet unter einer mittelschweren Depression, Verdacht auf posttraumatische Belastungsstörung sowie unter körperlichen Beschwerden. Fachärztliche Atteste liegen vor – ihre Abschiebung gefährdet ihr Leben und ihre Gesundheit in höchstem Maße.
Frau B. 2019 wegen Passlosigkeit und unerlaubtem Aufenthalts zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein großer Teil solcher Strafverfahren gegen Geflüchtete wird von den Amtsgerichten eingestellt. Die Beschaffung iranischer Identitätsdokumente gilt oftmals als unzumutbar, insbesondere da der iranische Staat für die Ausstellung von Passpapieren die Abgabe einer sog. Freiwilligkeits- und Reueerklärung verlangt. Frau B. allerdings hat gegen den Strafbefehl keinen Widerspruch eingelegt, da sie die hohe finanzielle Belastung fürchtete. Nun gilt sie in Deutschland nun als Straftäterin.
Dieses Versäumnis allein, darf jedoch nicht dazu führen dass Frau B. erneut der Gewalt ihres Ehemannes ausgesetzt wird, der sie mit dem Tod bedroht.
Als Person in politischer Verantwortung wissen Sie um die strukturelle und geschlechtsspezifische Gewalt, der Frauen im Iran ausgesetzt sind. Während der Frau-Leben-Freiheit-Proteste haben Sie in der Vergangenheit vielleicht sogar die Unterdrückung iranischer Frauen öffentlich verurteilt – jetzt droht die Abschiebung einer Frau, die im Iran erneut Gewalt erfahren würde und einen Femizid fürchten muss.
Bitte setzen Sie sich mit Nachdruck dafür ein, dass Innenminister Herrmann diese Abschiebung stoppt. Frau B. darf nicht in die Hände ihres gewalttätigen Ex-Mannes und in ein repressives Regime zurückgeschickt werden. Das ist nicht nur eine Frage des Schutzes, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit und Verantwortung gegenüber von Gewalt betroffenen Frauen.