Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #9

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht diesem Herbst in die 9. Runde. Wie immer beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. In dieser Ausgabe wollen wir uns unter anderem mit den Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, mit aktuellen Perspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine, der Identitätsklärung, dem Zugang zu Arbeit und Ausbildung, Praxistipps gegen die Bezahlkarte und den Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete mit Behinderung, beschäftigen.

Wieso? Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“ wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Wer? Die Veranstaltungreihe richtet sich an Geflüchtete, Ehren- und Hauptamtliche. In der Regel finden die Veranstaltungen auf deutsch statt. Bei manchen Veranstaltungen gibt es eine Übersetzung. Informationen zu Übersetzungen finden Sie unten in der jeweiligen Veranstaltung.

Wie? Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über die untenstehenden Links an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie keinen Link erhalten sollten, sehen Sie bitte im Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Bei Fragen können Sie sich gerne an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de wenden.

Toolbox Asyl und Migration: Termine

Es gibt sie schon lange, diese 80 Cent Jobs. Ihre Einordnung ist umstritten: manchmal gelten sie als Angebote für Geflüchtete, sich das Warten zu verkürzen, manchmal als blanker Unsinn, manchmal als Repressalie. In den letzten Monaten wurde viel Werbung für diese Jobs gemacht, aber hat das zu mehr Stellen geführt? Wie ist es bestellt um diesen Arbeitsersatz, können Geflüchtete sich wehren und unter welchen Umständen können diese Jobs sinnvoll sein? 

Das alles sowie eure Erfahrungen erörtern wir in unserer Toolbox mit dem Rechtsanwalt Volker Gerloff aus Berlin.

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Der Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz für ukrainische Geflüchtete wird immer nur für ein Jahr verlängert. Erst kürzlich wurde sich auf EU Eben darauf geeinigt, dass der Aufenthalt bis 4. März 2027 verlängert werden soll. Das heißt Jahr für Jahr sind Geflüchtete aus der Ukraine mit einer großen Unsicherheit konfrontiert. Was ist zu tun, damit Geflüchtete aus der Ukraine sich eine unabhängige Aufenthaltsperspektive schaffen können? Welche Weichen können jetzt gestellt werden? Welche Übergänge sind möglich und wo verbergen sich Fallstricke?

In unserer Toolbox informiert uns Rebecca Kilian-Mason vom Münchner Flüchtlingsrat, über die Wege aus dem §24 in einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland.

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Die Identitätsklärung stellt in fast jedem asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren ein Problem dar, u.a. werden Geflüchtete von Anfang an seitens der Behörden regelmäßig an ihre Mitwirkungspflichten erinnert. 

RAin Anna Frölich wird in ihren Vortrag die Grundlagen, Maßnahmen der Behörden und mögliche Vorgehensweisen aufzeigen. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit für Fragen und Austausch.

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Eigentlich ist Personen mit Gestattung eine Arbeitserlaubnis zu genehmigen, wenn sie sechs Monate im Verfahren ist. Eigentlich … In der Praxis trägt das die Ausländerbehörde aber selten in die Gestattung ein. Auch mit einer Duldung soll einer Person die Beschäftigung erlaubt werden, ausgenommen …. Und wie ist es mit der Identitätsklärung als Voraussetzung für eine Erlaubnis?

Wann soll die Ausländerbehörde die Beschäftigung erlauben, wann darf sie sie verbieten? Das wird Thema unserer Toolbox Veranstaltung.

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Seit über einem Jahr gibt es sie in Bayern, die diskriminierende Bezahlkarte. Von Rechts wird sie bei jeder Gelegenheit als Wundermittel gegen Asylsuchende präsentiert. Dass sie vor allem ein Hemmnis für jede Integrationsbemühung und Diskriminierung für die Betroffenen ist, findet kaum Beachtung. Was bedeutet die Bezahlkarte in der (Beratungs-)Praxis und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen die Schikane zu wehren? Diese und weitere Fragen beantwortet uns Claudius Voigt von der GGUA.

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Rund 15 % der Menschen leben mit einer Behinderung. Weltweit gibt es mehrere Millionen Geflüchtete mit einer Behinderung, was diese nochmal vor ganz andere Herausforderungen stellt. Auch in Deutschland sind Geflüchtete mit einer Behinderung häufig unterversorgt. Eigentlich haben geflüchtete Menschen mit Behinderung haben in der EU besondere Schutz-Rechte. Doch zwischen Recht haben und Recht bekommen klafft oft eine große Lücke. Denn die verschiedenen Unterstützungsformen sind vielfältig und komplex. Doch zuerst muss die Behinderung erstmal erkannt und anerkannt werden. Wie können Behinderungen identifiziert werden? Welche Verfahrensgarantien gibt es? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Geflüchtete mit Behinderung? Wo gibt es Beratung?

Diese und andere Fragen beantworten unsere Kolleg:innen aus dem WIR-Netzwerk am Mi, den 3. Dezember 2025, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, mit und für uns.

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Die Toolbox ist Teil folgender Projekte/Netzwerke:

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