Widerstand soll sich nicht lohnen

Justiz will durch den Fall Adama K., die sich hochschwanger gegen ihre Abschiebung wehrte, ein abschreckendes Exempel statuieren

Am 18.06.2019 findet ganztägig ab 9 Uhr am Amtsgericht Deggendorf die Verhandlung gegen Adama K. statt. (Adresse: Sitzungssaal E25, EG, Sitzungssaal 2, Amanstraße 17, 94469 Deggendorf). Zur Verhandlung werden 17 Zeug*innen der Polizei geladen, welche der jungen, zweifachen Mutter gegenüberstehen werden.

Am 14.05.2018 um 3.30 Uhr nachts sollte die damals 21-jährige Adama K. hochschwanger zusammen mit ihrem 4-jährigen Sohn aus der Ankerzentrum-Dependance in Hengersberg bei Deggendorf in Niederbayern zur Abschiebung nach Italien abgeholt werden. Sie wurde aus dem Schlaf gerissen, von ihrem Lebensgefährten getrennt und reagierte in Panik auf die Überzahl an Beamt*innen. Sie ahnte was ihr blühte, denn sie hatte das Leben als geflüchtete schwarze Frau in Italien erlebt. Nun sollte sie schwanger und alleinerziehend mit Kleinkind dorthin zurück.

Adama K. war zu diesem Zeitpunkt im 7. Monat schwanger, ihr Sohn war 4 Jahre alt. Dennoch wurde sie unbekleidet von mehreren Beamt*innen auf brutale Art und Weise zu Boden gebracht und gefesselt, wobei sie möglicherweise ein stumpfes Bauchtrauma erlitt. Währenddessen wurde sie von anderen Beamt*innen gefilmt. Das Video soll im Gerichtsverfahren auch eine Rolle spielen.

Um sich rechtlich abzusichern, rief der Einsatzleiter einen Rettungswagen hinzu. Das Rettungspersonal brachte Adama K. jedoch nur mithilfe eines Rollstuhls von ihrem Zimmer zum Polizeiauto und bestätigte, dass alles in Ordnung sei. Den Rettungskräften war allerdings bekannt, dass in solchen Situationen kein gynäkologischer Ultraschall durchgeführt wird, um die Intaktheit der Schwangerschaft zu überprüfen oder eine vorzeitige Plazentalösung auszuschließen.

Daraufhin wurde sie in die örtliche Polizeidienststelle mitgenommen und dort zunächst im Keller inhaftiert – zusammen mit ihrem 4-jährigen Sohn. Dieser weinte und rüttelte an der Tür und rief den beobachtenden Polizeibeamtinnen zu: „Kommt her und macht uns auf, lasst uns gehen!“ Zwischenzeitlich musste Adama K. in einer Klinik vorgestellt werden, weil sie starke Schmerzen im Bauchbereich hatte. Erst um 13 Uhr wurde sie dem Haftrichter vorgeführt. Dieser verhängte einen Haftbeschluss, woraufhin sie von ihrem Sohn getrennt werden sollte. Mutter und Sohn umklammerten sich in der panischen Angst vor der Trennung. Mit Gewalt wurden sie auseinandergerissen und der Sohn kam in die Obhut des Jugendamtes von Deggendorf. Sein Verbleib blieb Adama K. und ihrem Lebensgefährten wochenlang unbekannt.

Die überzogenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten: Tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen sowie vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen.

Dies ist aus unserer Sicht ein völlig überzogenes Verfahren, was wir darauf zurückführen, dass die bayerische Justiz hier ein Exempel statuieren will. Alle sollen wissen: Widerstand lohnt sich nicht. Die inhumane Vorgehensweise, hochschwangere, junge Mütter abzuschieben sowie diese völlig unnötigem Stress auszusetzen und danach ein Leben auf der Straße zuzumuten, das sollte hart bestraft werden“, meint Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischer Flüchtlingsrates.