Anmeldung 22.10. 25, Rebecca Kilian-Mason,Münchner Flüchtlingsrat, Was kommt nach §24?
Mittwoch 22.10. 25 | Rebecca Kilian-Mason Münchner Flüchtlingsrat | Was kommt nach §24? Wege in die Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine Der Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz für ukrainische Geflüchtete wird immer nur für ein Jahr verlängert. Erst kürzlich wurde sich auf EU Eben darauf geeinigt, dass der Aufenthalt bis 4. März 2027 verlängert werden soll. Das heißt Jahr für Jahr sind Geflüchtete aus der Ukraine mit einer großen Unsicherheit konfrontiert. Was ist zu tun, damit Geflüchtete aus der Ukraine sich eine unabhängige Aufenthaltsperspektive schaffen können? Welche Weichen können jetzt gestellt werden? Welche Übergänge sind möglich und wo verbergen sich Fallstricke? In unserer Toolbox informiert uns Rebecca Kilian-Mason vom Münchner Flüchtlingsrat, über die Wege aus dem §24 in einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland.
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