Was tun bei einem negativen Bescheid?
Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten, können Sie selbst Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen:
- Der Bescheid kommt in einem gelben Umschlag, auf dem das Zustellungsdatum geschrieben ist. Den Briefumschlag aufheben!
- Negativer Bescheid – einfach unbegründet: Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtige:r, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes sowie weitere Abschschiebeverbote wurden einfach unbegründet abgelehnt. Sie werden im Bescheid aufgefordert, innerhalb eines Monats auszureisen. Dagegen können Sie Klage einreichen – die Klagefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides (Datum auf gelbem Briefumschlag). Die Klage hat aufschiebende Wirkung – Sie müssen keinen Eilantrag stellen.
- Negativer Bescheid – offensichtlich unbegründet: Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte:r, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes sowie weitere Abschiebeverbote wurden als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie werden im Bescheid aufgefordert, innerhalb einer Woche auszureisen. Dagegen können Sie Klage einreichen – die Klagefrist beträgt eine Woche ab Zustellung des Bescheides (Datum auf gelbem Briefumschlag). Wichtig: gemeinsam mit der Klage einen Eilantrag stellen. Die Frist für den Eilantrag beträgt ebenfalls eine Woche.
- Die Frist steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Sofort nach Erhalt des Bescheides zum Verwaltungsgericht gehen
- Welches Verwaltungsgericht ist zuständig? Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Regierungsbezirk.
Mittelfranken: Verwaltungsgericht Ansbach
Schwaben: Verwaltungsgericht Augsburg
Oberfranken: Verwaltungsgericht Bayreuth
Oberbayern: Verwaltungsgericht München
Niederbayern und Oberpfalz: Verwaltungsgericht Regensburg
Unterfranken: Verwaltungsgericht Würzburg
Was tun?
- Mit dem Bescheid persönlich zur Rechtantragsstelle des Verwaltungsgerichts gehen. Dort sagen, dass Sie gegen den Bescheid Klage einreichen möchten.
- WICHTIG: sagen, dass die Begründung nachgereicht wird. Die Frist für die Begründung beträgt 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides (Datum auf gelbem Briefumschlag).
- Sie können auch zum Sozialdienst in ihrer Unterkunft gehen – dort können sie auch nach Beratung fragen.
- Für die Begründung rechtliche Beratung einholen oder direkt eine Anwältin oder Anwalt im Asyl- und Ausländerrecht kontaktieren
Muster
Auf der Website des Flüchtlingsrats in Sachsen-Anhalt finden Sie Vorlagen für verschiedene Anträge und Musterklagen geordnet nach Themen. Die Musterklagen sollen eine Hilfestellung sein, um schnell reagieren zu können
Hier findes Sie die Hinweise „Was tun bei einem negativen Bescheid“ als PDF in persisch, englisch, spanisch, französisch und deutsch