Newsletter 01/2021

Aktuelles

Multiplikatorinnen für unser We talk! Projekt gesucht

Unser Projekt We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter startet im Frühjahr 2021 mit der ersten Qualifizierungsreihe: Du bist geflüchtet und/oder ehrenamtlich engagiert? Du möchtest mehr zum Thema Gewaltschutz wissen und ein eigenes Angebot für geflüchtete Frauen und Kinder entwickeln? Du hast Lust verbindlich an sechs kostenlosen Wochenendworkshops sowie Vor- und Nachbereitungstreffen teilzunehmen? Dann melde dich zu unsere Qualifizierungsreihe an!

Wir suchen Zweierteams (eine Frau mit und eine ohne Fluchterfahrung) aus ganz Bayern und freuen uns besonders über Bewerbungen aus den ländlichen Regionen Bayerns.

Alle weiteren Infos (Termine und Themen der Workshops sowie mehr Informationen zu dem Projekt) findet ihr auf unserer Homepage >>>

Dort findet ihr auch Flyer in einfacher Sprache.

Bei Fragen schreibt uns gern (frauen@fluechtlingsrat-bayern.de) oder ruft an: 089/ 260 25 299


Call for papers Hinterland #48: raum

Schickt uns, was immer euch zu „Raum“ einfällt, zu folgenden Themen und Themengebieten – und natürlich darüber hinaus:

Wohnräume – Stadtplanung und Kiezgestaltung, Verdrängung und Gentrifizierung. Welcher Raum bleibt den Menschen, welchen Raum nimmt sich der Kapitalismus?

Freiräume – besetzte Häuser und Selbstverwaltung, LGBTIQ* und Selbstbestimmung. Welchen Platz hat selbstbestimmtes Leben? Welchen Platz haben progressive Politik und individuelle Lebensformen?

Öffentlicher Raum – Kunst, Leben und Bewegen. Welchen Platz hat Kunst? Welchen Platz haben die Menschen? Welchen Platz hat Mobilität?

Schutzräume – Leben und Sicherheit. Welchen Schutz haben vulnerable Gruppen in Geflüchtetenunterkünften? Wo finden Frauen und Männer Schutz vor häuslicher oder sexualisierter Gewalt? Wohin können sich bedrohte LGBTIQ*S wenden?

Grenzräume – Nation und Migration. Schengen und Frontex. Wer hat Platz? Wer erhält Asyl? Wer wird wie daran gehindert, sich frei zu bewegen? Wie kann eine humanitäre, oder besser: eine emanzipatorische Migrationspolitik aussehen?

Digitale Räume – die Freiheit der einen und die Freiheit der anderen. Wie bedrohen Hate-Speech, Trolle und rechte Hetze die Freiheit des Internets? Wie europäische Regulationswünsche?

Erinnerungsräume – Gedenken und Mahnen. Welche Denkmäler fehlen, welche sollten gestürzt werden? Warum erhalten Straßen so oft keine neuen Namen, obwohl sie an Rassist*innen oder Antisemit*innen erinnern? Wie gedenken Städte der Opfer von rechtsterroristischen Anschlägen, wie der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur? Was geschieht mit Nazi-Bauten?

Ganz besonders freuen wir uns auf eure Texte, wenn ihr Fluchterfahrungen gemacht habt, wenn ihr People of Color seid oder wenn ihr aus der LGBTIQ*-Community kommt. Denn genau euch möchten wir Raum bieten.

Ideenabgabe: 24.1.2021
Redaktionsschluss: 14.3.2021
Ideen an: redaktion@hinterland-magazin.de

Den gesamten call for papers könnt ihr hier lesen >>>

Themen

18-Monatsfrist bei Kirchenasyl nun endgültig gekippt

Das BAMF hat sein Merkblatt, in dem es aus seiner Sicht das Kirchenasylprozedere beschreibt, aktualisiert.

Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist folgende Passage:

„Die Durchführung eines Kirchenasylverfahrens hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Überstellungsfrist.“ Das bedeutet, dass im offenen Kirchenasyl die 18 Monatsfrist entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG auch nach Ablehnung des Dossiers nicht mehr angewandt wird.

Eine lange rechtliche Diskussion ist nunmehr also in unserem Sinne geklärt und wird vor allem nun auch so angewandt.

Das Merkblatt könnt ihr hier herunterladen >>>


Dublin-III-Verordnung findet nach Brexit keine Anwendung mehr für Fälle mit Bezug Großbritannien

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 31.12.2020 findet auch die Dublin-III-Verordnung keine Anwendung mehr für Fälle mit Bezug zu Großbritannien.

Das bedeutet zunächst, dass die Asylsuchenden, für die eigentlich Großbritannien zuständig gewesen wäre, nun ins nationale Asylverfahren übernommen werden.

Schwierig  wird es in den Fällen, in denen Personen aus familiären Gründen nach Großbritannien möchten – dies ist nach den nun geltenden britischen Regeln sehr viel schwieriger als nach der Dublin-III-Verordnung.

Mehr Infos dazu findet Ihr hier >>>


Pro Asyl: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz!

Die Abschottungspolitik der EU hinterlässt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheide produziert, hat das BAMF hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet.

Den gesamten Artikel hierzu könnt ihr bei Pro Asyl lesen >>>


Last Exit „Freiwillige Rückkehr“: das „freiwillig“ verfällt nach spätestens 30 Tagen

Wohlfahrtsverbände und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollten die Kooperation mit Ausländerbehörden nach dem Vorfall im Landkreis Rosenheim überdenken

Nach der Abschiebung von zwei Nigerianern, die als geduldete Asylsuchende mitten aus einer mehrwöchigen Maßnahme zur Rückkehrvorbereitung verhaftet wurden, haben sich jetzt die Ausländerbehörde des Landkreises Rosenheim und das Bundesinnenministerium geäußert. Beide Personen wollten nach der Rückkehr auch wirtschaftlich auf eigene Füße kommen. Das fördern die Bundesregierung und auch der Freistaat Bayern durch verschiedene Programme mit viel Geld. Abgelehnten Asylsuchenden wird hier in Absprache zwischen Rückkehrberatung und Ausländerbehörde eine Frist eingeräumt. Die Rückkehr soll vorbereitet sein, sie will geplant sein, der Rückkehrer soll ja sein Schicksal wieder in eigene Hände nehmen.

Unsere ganze Pressemitteilung hierzu könnt ihr hier lesen >>>

Und hier könnt ihr die beiden Personen, die abgeschoben wurden, mit einer Spende unterstützen >>>

Hilfreich und Lesenswert

Aufklärungsmerkblatt zur Covid-19-Impfung

Das Robert-Koch-Institut hat ein Aufklärungsmerkblatt zur Covid-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff in unterschiedlichen Sprachen herausgegeben.

Dieses findet ihr hier >>>


Flyer zur Schulpflicht in neun verschiedenen Sprachen

entstanden in Kooperation von Bärbel Uschold, Integrationslotsin der Stadt Hof, gemeinsam mit der Bildungskoordinatorin der Stadt Hof

Der Flyer kann hier heruntergeladen werden >>>


Gutachten: Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG

Das deutsche Migrationsrecht kennt eine Fülle von Regelungen, welche an die Erfüllung sog. Mitwirkungspflichten von Ausländer*innen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren anknüpfen. Mit diesen Verpflichtungen und insbesondere deren (Nicht-)Erfüllung verbindet das deutsche Recht negative Rechtsfolgen, wie etwa die Einschränkung von Sozialleistungen, und hier insbesondere die zunehmend auf kommunaler Ebene auftretende Verwaltungspraxis der Ausgabe von (Lebensmittel-)Wertgutscheinen durch die zuständigen Behörden (Sozialämter/Ausländerbehörden). Das Gutachten „Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG“ widmet sich der Frage der Rechtmäßigkeit der Gutscheinvergabe als Sanktion.

Das Gutachten könnt ihr hier herunterladen >>>


Handout von Refugees online: Internetzugang für Geflüchtete

Wie Sie helfen können – was Sie beachten müssen

Der Verein Refugees online Verein kümmert sich um die Bereitstellung von WLAN-Internetzugang in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Mit dem 13. Infobrief des StMI hat sich die Situation bezüglich WLAN in Gemeinschaftsunterkünften deutlich verbessert, so wird die benötigte Infrastruktur in Zukunft durch die jeweilige Unterkunftsverwaltung bereitgestellt werden. Die Ehrenamtlichen müssen sich „nur“ noch um den Betrieb und die DSL-Leitung kümmern. Dazu hat Refugees online mit einem Handout Informationen zusammengestellt.

Das Handout finden Sie hier >>>

Konkret helfen

Spenden für Mimi T.

Mimi T. wurde am 28.12.2020 nach Äthiopien abgeschoben, nachdem sie für mehr als einen Monat in der Abschiebehaft Eichstätt inhaftiert war. Mimi ist alleinstehend und hat in Äthiopien keine sozialen Kontakte. Zudem ist die junge Frau gesundheitlich massiv angeschlagen. Sie leidet an einer schweren depressiven Episode mit mittlerweile psychotischen Symptomen. Zudem besteht der Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung. In der Haft hat Mimi mehr als 10 Kilo an Gewicht verloren und konnte sich zuletzt nicht aus eigener Kraft auf den Beinen halten. Unter kompletter Ignoranz von politischen Unruhen in Äthiopien und der weltweiten Covid-19 Pandemie sowie trotz zweier ärztlicher Stellungnahmen, die Mimi jeweils eine Reiseunfähigkeit attestierten, haben das Bayerische Innenministerium sowie die Ausländerbehörde Nürnberg weiter auf der Abschiebung bestanden.

Im Rollstuhl und noch in Gefängniskleidung wurde Mimi in Addis Abeba von der Polizei am Flughafen zurückgelassen. Bekannte aus Deutschland konnten zumindest kurzzeitig Unterstützung vor Ort organisieren. Diese haben Mimi nun erstmal ein günstiges Guesthouse vermittelt und sie zu Krankenhausbesuchen begleitetet, wo sie u.a. Infusionen erhält. Nach wie vor ist Mimis Gesundheitszustand kritisch. Unterkunft und medizinische Versorgung (somatische und psychologische Behandlungen, Medikamente) kosten Geld. Auch sonst hat Mimi nichts, was für den täglichen Bedarf benötigt wird (Nahrung, Kleidung, Hygieneprodukte). Wer Mimi bei den anfallenden Kosten unterstützen will, kann das auf nachfolgendem Spendenkonto machen.

Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Mimi


Solidarität mit Arash! Spendensammlung und Petition

Arash Dosthossein ist politischer Aktivist aus dem Iran, der aufgrund seiner politischen Tätigkeiten 2012 nach Deutschland geflüchtet ist. Er beteiligte sich 2012 am Protestmarsch von Würzburg nach Berlin.
Mit seiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Geflüchteter konnte er immerhin mit einer Fiktionsbescheinug im Rahmen der EU reisen. Seit August dieses Jahres ist er in Griechenland und kann nicht nach Deutschland zurückkehren, da ihm seine Dokumente in Griechenland gestohlen wurden. Seit mehreren Monaten bekommt er von der deutschen Botschaft in Griechenland keine Erlaubnis, nach Deutschland zurückzukehren. Damit ist nicht nur seine momentane Existenz in Griechenland zur Herausforderung geworden, sondern auch seine Existenzgrundlage in Deutschland am Zerbrechen. Aufgrund der monatelangen Bearbeitungszeit der Botschaft wurden ihm die Sozialleistungen in Deutschland gestrichen und seine Wohnung entzogen.

Unterstützt Arash und spendet hier >>>

Die Spenden decken das Minimum an Lebenshaltungskosten der kommenden sechs Monate und die ersten Anwaltskosten ab.

Hier findet ihr eine Petition für die Rückkehr von Arash nach München >>>


Spendensammlung für Rückkehr nach Italien

Ein Aktivist aus Nigeria befindet sich mit seiner Frau und seinen zwei Kindern (3 Jahre und 5 Monate alt) in Deutschland. Sein Asylverfahren wurde jedoch abgelehnt und er bekommt keine Arbeitserlaubnis. Nun möchte er nach Italien zurückkehren, um nicht nach Nigeria abgeschoben zu werden. Hierfür wird dringend finanzielle Unterstützung benötigt. Wenn ihr die Familie bei der Rückkehr nach Italien unterstützen wollt, dann spendet an unser Konto:

Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Rückkehr Italien

Veranstaltung

1.2.2021 | 18:00 – 19:30 Uhr | Verstoß gegen die Menschenwürde? Diskussion zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG

Die Goethe Law Clinic Frankfurt lädt dazu ein, mit ausgewählten Referent*innen über das komplexe Thema der Sanktionen im SGB II und AsylbLG zu diskutieren. Anlass für die Veranstaltung ist die breit geführte Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des § 1a AsylbLG, die nach dem Urteil des BVerfG 2019 zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II neuen Aufwind erfahren hat.
Während Prof. Dr. Gerhard Bäcker zu Beginn der Veranstaltung aus einer soziologischen Perspektive das Instrument der Sanktionen einordnen und beurteilen wird, erläutert die BVRin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein das 2019 ergangene Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II. Daran anschließend wird Dr. Elias Bender aus der Perspektive des Vollzugs des AsylbLG die Leistungskürzungen des § 1a AsylbLG erläutern und eine Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung abgeben.

Die Veranstaltung findet am 1. Februar 2021 um 18:00 Uhr via Zoom statt. Die Einwahldaten folgen noch.

Im Rahmen der Diskussion wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Infos dazu findet ihr hier >>>