Schulung für Hauptamtliche zur Stärkung der Bleibeperspektive besonders schutzbedürftiger Menschen

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der WIR-Netzwerke, der Ergänzenden Unabhängigen
Teilhabeberatung (EUTB), anderer Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sowie Migration-,
Flüchtlings- und Sozialberatungsstellen.

26.08.2025 | 10-12 Uhr | online via WebEx

Im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“
bietet die AG Aufenthaltsverfestigung eine Online-Schulung für Fachkräfte und Multiplikatorinnen in mehreren Bundesländern an. Der Fokus liegt auf der Bleibeperspektive für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie für pflegende Angehörige. Zentrales Thema ist das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), das als Übergangsregelung eingeführt wurde, um Menschen, die schon lange in Deutschland sind und die eine Duldung haben, den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erleichtern. Die Schulung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen für besonders schutzbedürftige Gruppen. Dabei werden auch Aspekte wie Erwerbsminderung, kurz- oder langfristige Erwerbsunfähigkeit sowie die Fachpraktikerinnenausbildung thematisiert.

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der WIR-Netzwerke, der Ergänzenden Unabhängigen
Teilhabeberatung (EUTB), anderer Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sowie Migration-,
Flüchtlings- und Sozialberatungsstellen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat ist in zwei Bayerischen Netzwerken im Rahmen des bundesweiten WIR Netzwerkes vertreten. Dem BAVF Plus und dem FiBa Plus Netzwerk.