Keine Abschiebungen aus der Schule

Die Schule gilt als Ort der Wissenvermittlung, Weiterentwicklung, Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und vor allem als Schutzraum für Kinder. Ein Ort, an dem sie sich sicher und aufgehoben fühlen sollten. Doch das ist leider nicht immer der Fall. Beispiele dafür, dass die Schule für Kinder ein Ort der Angst und Unsicherheit darstellt, gibt es leider zahlreiche. Einer davon sind mögliche Abschiebungen.

In manchen Fällen werden Schüler:innen für eine Abschiebung von der Polizei aus der Schule abgeholt. Ebenso sind auch Fälle von Abschiebungen von Kindern aus Kindertageseinrichtungen bekannt. Bislang kommen solche Abschiebungen zwar nicht häufig, dennoch oft genug vor. Zuletzt wurde ein Abschiebeversuch eines 10-jährigen Mädchens aus dem Sportunterricht in Sachsen-Anhalt bekannt.

Eine drohende Abschiebung kann für die betroffenen Personen sowie das Umfeld eine komplexe und belastende Herausforderung darstellen. Viele Fragen haben mit Unsicherheiten und Unkenntnis der rechtlichen Pflichten und Möglichkeiten für alle Beteiligten zu tun. Im Folgenden gibt es eine Zusammenschau für diversen rechtlichen und pädagogischen Auseinandersetzungen zu dem Thema ‚Abschiebungen aus der Schule‘.

Was können Lehrer:innen, Erzieher:innen sowie weitere Beteiligte im Falle einer Abschiebung aus ihrer Einrichtung heraus tun? Was sind ihre Rechte aber auch Pflichten?

Leitfaden bei drohender Abschiebung eines Kindes oder Jugendlichen: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt & GEW Sachsen Anhalt (2018)

Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung eines Kindes oder eines Jugendlichen: Flüchtlingsrat Niedersachsen & GEW Niedersachsen (2018)

Abschiebungen aus Schulen und Betrieben Informationen und Hinweise: Rechtsanwalt Hubert Heinhold & GEW Bayern (2017)

Ratgeber GEW Bayern Der Ratgeber ist im Internet unter www.gew-bayern.de/Leitfaden_Abschiebung oder auf Nachfrage bei der Landesgeschäftsstelle der GEW Bayern zu erhalten.

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