Keine Abschiebungen aus der Schule
Die Schule gilt als Ort der Wissenvermittlung, Weiterentwicklung, Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und vor allem als Schutzraum für Kinder. Ein Ort, an dem sie sich sicher und aufgehoben fühlen sollten. Doch das ist leider nicht immer der Fall. Beispiele dafür, dass die Schule für Kinder ein Ort der Angst und Unsicherheit darstellt, gibt es leider zahlreiche. Einer davon sind mögliche Abschiebungen.
Das gleiche gilt auch für Abschiebungen aus stationären medzinischen Einrichungen. Diese Vorgehensweise stellt für die Betroffenen ebenfalls eine massive Belastung dar, die sie verunsichert und zudem Mitpatient*innen und Beschäftigte belastet. Mehr dazu finden sie hier.
Was können Lehrer:innen, Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen im Falle einer Abschiebung tun? Was sind ihre Rechte aber auch Pflichten?
In verschiedenen Bundesländern haben die Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), teilweise in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesflüchtlingsräten, Leitfäden zu Abschiebungen aus Kitas und Schulen herausgegeben.
Für Bayern
Ratgeber GEW Bayern Der Ratgeber ist im Internet hier oder auf Nachfrage bei der Landesgeschäftsstelle der GEW Bayern zu erhalten. (August 2025).
Überregional
Basiswissen Asyl Sammlung an Publikationen zum Themenschwerpunkt
Hinweise und Handlungsoptionen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit: Bring back our neighbours (2025)
Formulierungshilfe für Hausordnungen: Flüchtlingsrat Bremen (2025)
Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft – Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit in Hessen: Prof. Marei Pelzer (2021)
Müssen Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften an Abschiebungen mitwirken? – Straf- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Kontext von Aufenthaltsbeendigungen: Barbara Weiser (2017)