Informationen zum Asylverfahren

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit Basisinformationen über das Asylverfahren in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzt.

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist sehr vielfältig und häufig weitreichenden Änderungen unterworfen. Hier finden Sie die Grundlagen der Rechtsprechung im Migrationsbereich.

Die folgenden Materialien geben eine Übersicht über den Ablauf des Asylverfahrens:

In einer Zusammenarbeit mit dem Münchner Flüchtlingsrat haben wir eine Reihe von mehrsprachigen Erklär-Videos zum Thema Asylverfahren entwickelt:

Das Asylverfahren und die verschiedenen Schutzstatus im Überblick

Einen einfachen Überblick bietet das Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge in dieser Übersicht:

Eine tabellarische Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel, ihre Rechtsgrundlagen und eine Übersicht über die Flüchtlingsdefinitionen und ihre Aufenthaltspapiere wurde von der GGUA Flüchtlingshilfe zusammengestellt (Stand August 2015)

Die Identitätsklärung steht seit einigen Jahren im Mittelpunkt der Beratungspraxis. Ohne nachgewiesene Identität gibt es faktisch keine Möglichkeit des Aufenthalts in Deutschland.

Asylsuchende, Personen mit einer Duldung und Schutzberechtigte stehen somit unter massiven Druck, einen Pass(-ersatz) oder sonstige Identitätsnachweise zu beschaffen.

Viele geduldete Menschen fürchten jedoch, dass sie bei Vorlage eines Passes abgeschoben werden. Diese Angst, aber auch die Tatsache, dass es in vielen Fällen schwierig oder unmöglich ist, einen Pass und/oder Identitätsnachweise zu beschaffen, stellt Betroffene vor enorme Herausforderungen.

Dennoch gibt es im Asylverfahren Mitwirkungspflichten. Das bedeutet erstmal, Sie müssen helfen, Ihre Identität zu klären.

Auch für Bleibeperspektiven wie die Ausbildungs-oder Beschäftigungsduldung ist es wichtig, dass ihre Identität geklärt ist. Bitte beachten sie hierzu auch die Fristen zur Identitätsklärung unter Arbeit & Ausbildung.

Der BuMF – Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat auf seiner Website eine tolle Übersicht mit relevanten Arbeitshilfen für die Beratungspraxis.

Auch die Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein haben eine Handreichung zum Thema erstellt, die überwiegend Bundesrecht verhandelt. (Stand: Mai 2023)

Mitwirkungspflichten & Identitätsklärung mit dem IvAF-Netzwerk

In diesem Webinar wird auf Fragen rund um die Prozesse der Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung eingegangen. 

Die Anhörung ist das zentrale Element des Asylverfahrens. Anhand der vorgetragenen Umstände und persönlichen Gründe für die Flucht wird über den Asylantrag in Deutschland entschieden.

Hier finden Sie einen kurzen Film, der über die Bedeutung des Interviews und die Rechte der Geflüchteten beim Interview informiert sowie weitere hilfreiche Informationen zur Anhörung im Bundesamt. Der Film steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert hier in verschiedenen Sprachen über die Anhörung (Stand Dezember 2016)

Auf ArrivalAid.org finden Sie mehrsprachige Merkblätter und Leitfäden zur Anhörung beim Bundesamt

Hier finden Sie hilfreiche Informationen über das Teilnahmerecht eines Beistands und Vertrauensdolmetschers*Vertrauensdolmetscherin an der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Dokument von RA Hubert Heinhold (Stand November 2016)

Brief von Dr. Ole Schröder, MdB (Stand Oktober 2016)

Zu Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen zählen laut EU-Aufnahmerichtlinie (3013/33/EU) Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen und Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Besonders schutzbedürftige Personen können unter Umständen im Asylverfahren sowie in der Unterbringung und Versorgung in Deutschland besondere Rechte in Anspruch nehmen.

Geschlechtsspezifische Verfolgung

Hierzu finden Sie viele Informationen gesondert auf unserer Seite

Handlungsempfehlungen „Beratung von queeren Geflüchteten“ (Stand November 2024)
Der Paritätische Gesamtverband hat im November 2024 eine neue Broschüre veröffentlich, die Empfehlungen für die Beratung von queeren Geflüchteten gibt.

Broschüre Flüchtlingsrat Thüringen (Stand Februar 2020)
Der Flüchtlingsrat Thüringen hat eine mehrsprachige Broschüre zum Thema „Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ herausgegben. Zur Broschüre:

Dari | Arabisch | Tigrinisch | Englisch | Französisch | Deutsch

Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung

Einen hilfreichen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht haben Maren Gag und Barbara Weiser von passage gGmbH zusammengestellt (2024)

Der Nachweis von Attesten die eine Krankheit bescheinigen sollen, spielt im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine große Rolle. Leiden Asylsuchende oder Menschen mit Duldung an erheblichen Krankheiten, kann dies zu einem Abschiebeverbot oder einer sogenannten Reiseunfähigkeit führen. Doch das ist leider nicht so einfach. Einerseits ist die Suche von Ärzt:innen, die behandeln bzw. Atteste ausstellen sehr schwierig und kostspielig, andererseits werden die Atteste vielfach von Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Ausländerbehörden) nicht anerkannt. Hier finden Sie Informationen und Materialien, über fachärztliche Stellungnahmen im Asyl- sowie aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

Was können Sie tun, wenn Sie einen negativen Bescheid vom BAMF oder eine Abschiebungsandrohung erhalten?

Hinweise „Was tun bei einem negativen Bescheid“ vom Bayerischen Flüchtlingsrat (Stand Dezember 2020)

deutsch | englisch | französisch | persisch | spanisch

Eine Übersicht vom Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge welche Möglichkeiten es gibt, doch noch das Bleiberecht zu sichern finden Sie hier:

Nach einem erfolglosen Asylverfahren erhalten vielen Menschen eine so genannte Duldung oder Aussetzung der Abschiebung. Es gibt verschiedene Duldungsarten. Die GGUA hat dazu eine Übersicht erstellt:

Seit 2020 gibt es mit dem §60b AufenthG, die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität. Damit geht unter anderem ein Arbeitsverbot einher. Das Innenministerium des Bundes hat Anwendungshinweise zur Duldung gem. §60b AufenthG veröffentlicht:

Hier finden Sie Informationen zum Familiennachzug bzw. zur Familienzusammenführung innerhalb und außerhalb Europas, sowie Tipps für den Nachzug während des Asylverfahrens und bei bereits erteiltem Schutzstatus.

Gesammelte Informationen zum Familiennachzug innerhalb und außerhalb Europas auf Asyl.net

Umfangreiche praktische Informationen und Handreichungen zum Verfahren der Familienzusammenführung: Informationsverbund Asyl & Migration

Praxistipps der Diakonie zu Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland (Stand Februar 2018)

Hier finden Sie Informationen zu Möglichkeiten, einen Asylfolgeantrag zu stellen.

Arbeitshilfe zu Folgeanträgen von Kirstin Eichler (GGUA) (Stand Dezember 2018)

Deutscher Caritasverband: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger:innen im Lichte der Machtübernahme der Taliban (Stand September 2021)

Netzwerk Berlin hilft: Afghanistan – Folgeantrag (Stand Oktober 2021)

Folgende Handreichungen über Strafverfahren und die jeweiligen Auswirkungen auf Asyl und Aufenthalt informieren über klassische Verfahren im Aufenthaltsgesetz, z.B. wegen illegaler Einreise oder unerlaubten Aufenthalts ohne Pass sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und gibt hilfreiche Tipps im Umgang damit.

Hinweise zum Umgang mit Strafbefehlen wegen Passlosigkeit des Münchner Flüchtlingsrats (Stand Juni 2020)

Abschiebungen nach Afghanistan und mögliche Strafbarkeit von Ehrenamtlichen bezüglich Beihilfe und illegalem Aufenthalt : Stellungnahme der Rechtsanwältin Iris Ludwig (Stand März 2017)

Im Dublinverfahren wird geprüft, welches europäische Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Geregelt ist das Verfahren in der europäischen Dublin III Verordnung.

Fair verfahren: Analysen und Vorschläge für eine gerechte Flüchtlingspolitik | Eine Broschüre von Pro Asyl über Dublin III und mögliche Alternativen

Wir treten ein! – Die Kampagne von Pro Asyl setzt sich für die freie Wahl des Aufnahmelandes, für ein faires Asylverfahren, gegen Dublin-Abschiebungen und für die Freizügigkeit von Geflüchteten ein.
Auf der Kampagnenseite finden sich Aktionsbeispiele, Hintergrundinformationen und Praxistipps.
Link zur Homepage

Das Hinterland Magazin des Bayerischen Flüchtlingsrats erscheint vierteljährlich. Jede Ausgabe behandelt einen Schwerpunk rund um das Thema Flucht und Migration. Das Heft Nr. 29 widmet sich dem Dublinverfahren, von der geschichtlichen Entwicklung bis zur Unmöglichkeit seiner Durchführung.
Link zum Magazin

Kirchenasyl

Kirchenasyl ist oft der letzte Versuch Flüchtlingen durch eine zeitlich befristete Schutzgewährung in einer Kirchengemeinde/ Klostergemeinschaft zu helfen, um eine erneute, sorgfältige Prüfung ihrer Situation zu erreichen. Kirchenasyl kommt meist dann in Frage, wenn ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss – zum Beispiel für Dublin-Verfahren.

Wir vermitteln keine Kirchenasyl-Plätze. Jede Gemeinde entscheidet selbst über die Aufnahme ins Kirchenasyl. Regionale Ansprechpartner für Kirchenasyl finden Sie in der Kontaktliste oder können bei uns erfragt werden.

Härtefallkomission

Wir werden oft zum Thema Härtefallantrag kontaktiert. Leider ist das kein einfaches Verfahren und nur wenige Personen bekommen durch einen Härtefallantrag Schutz.

Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung der Kommission, ob ein „Härtefall“ vorliegt, ist der Grad der Integration in Deutschland und die Härte, die eine erneute Entwurzelung bedeuten würde. Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Bildungserfolge und soziale Bindungen (z.B. über das Engagement in Vereinen oder religiöse Gemeinschaften) spielen eine Rolle. Es kommt beim Härtefallantrag nicht auf etwaige Gefährdungen im Herkunftsland an und auch Krankheiten fallen nicht „positiv“ ins Gewicht, sondern in erster Linie die Integration und Bemühungen der Personen hier.

Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag – aus unserer Erfahrung hilft aber folgendes:

  • mind. 4 Jahre in Deutschland
  • Sprachkenntnisse vorhanden
  • Erwerbstätigkeit oder zumindest Arbeitsplatzangebote
  • Schulbesuche der Kinder oder sogar eigene Bildungserfolge
  • Soziale Bindungen (Engagement in Vereinen oder religiöse Gemeinschaften)

Was in den Antrag gehört finden Sie ausführlich in einer Checkliste des Flüchtlingsrates Thüringen e. V.