Informationen für Frauen auf der Flucht
Hier finden Sie eine Sammlung von Materialien, die zum Thema Gewaltschutz in Unterkünften relevant sind. Dazu zählen u.a. Gewaltschutzkonzepte und unsere Einschätzung dazu, Stellungnahmen der Regierung (Bund und Freistaat Bayern) zum Thema Gewaltschutz in Flüchtlingseinrichtungen, Websites, Infobroschüren und Flyer für Frauen, die von Gewalt betroffen sind sowie Infomaterial für Frauen auf der Flucht.
In Deutschland ist seit Februar 2018 die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt- kurz: Istanbul Konvention (IK) – im Rang eines Bundesgesetzes gültig. Damit hat sich Deutschland verpflichtet alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu verhüten, verfolgen und zu beseitigen. Dafür müssen umfassende politische und sonstige Maßnahmen ergriffen werden.
Die Konvention ist für alle Frauen gültig, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und muss diskriminierungsfrei umgesetzt werden. Aufgrund einer hohen Gewaltbetroffenheit bei gleichzeitig eingeschränktem und erschwertem Zugang zum Unterstützungs- und Hilfesystem, werden geflüchtete Frauen zudem als besonders schutzbedürftige Gruppe benannt. Die Istanbul Konvention bezieht sich in den Art. 59 -61 zudem explizit auf den Bereich Migration und Asyl. Eine Expert:innengruppe (GREVIO) überprüft, inwieweit die unterzeichnenden Staaten die Konvention umgesetzt haben. Im Jahr 2021 wird Deutschland überprüft und hat hierzu bereits in einem Staatenbericht aufgezeigt, welche Maßnahmen getroffen wurden. Auch die Zivilgesellschaft und NGOs sind aufgerufen ihre Sicht, wie es um den Schutz von Frauen vor Gewalt beschaffen ist, darzustellen. Gemeinsam mit anderen Landesflüchtlingsräten, PRO ASYL und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen haben wir diese Möglichkeit ergriffen und einen Schattenbericht verfasst „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf Geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“. Hier gehts zur gemeinsamen Pressemitteilung. Zudem gibt es noch weitere Schattenberichte, u.a. von DaMigra und dem Bundesweiten Bündnis Istanbul-Konvention.
Mindestandarts zum Gewaltschutz in Unterkünften variieren in Deutschland sehr stark. Nicht überall gibt es Gewaltschutzkonzepte und auch dort wo es solche Konzepte gibt, werden sie selten hinreichend umgsetzt. Auf der Website www.gewaltschutz-gu.de gibt es eine Übersicht über alle vorhandenen Gewaltschutzkonzepte der jeweiligen Bundesländer. Dort finden sich auch von UNICEF und dem Familienministerium erarbeitete Mindeststandarts zum Gewaltschutz in Unterkünften. Diese sollen als Leitlinien zum besseren Schutz von Geflüchteten in Unterkünften dienen.
Seit Herbst 2018 gibt es ein Gewaltschutzkonzept des Freistaates Bayern, welches im August 2020 aktualisiert wurde. Das „Bayerische Schutzkonzept der Unterbringungsverwaltung zur Prävention von Gewalt“ ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Es ist sehr vage und zudem nicht rechtsverbindlich. In Veranstaltungen und Presseerklärungen weisen wir immer wieder auf diese Defizite hin und fordern mehr Verbindlichkeit.
Handlungsleitfaden zum Gewaltschutz geflüchteter Frauen und Kinder (Stand 11/2023), herausgegeben vom Bayerischen Flüchtlingsrat, verfügbar in acht verschiedenen Sprachen
Arbeitshilfe „Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren„ (Stand 07/2022), herausgegeben vom Paritätischen Gesamtverband
Factsheet zum Thema „Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund – Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt?“ (Stand 05/2022), herausgegeben vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat
Wegweiser Anlaufstellen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt in München (Stand 09/2020), zusammengestestellt von Ärzte der Welt.
Arbeitshilfe zur „Identifizierung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt“ (Stand 02/2022), Ärzte der Welt.
FAQ zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen- häufig gestellten Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht. Das Papier gibt es auch auf Englisch und in Leichter Sprache.
An Ihrer Seite – Informationen und Hilfen für Untersützer_innen, Freunde, Freund_innen und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt. Eine Broschüre des bff – Bundesverband für Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch. Hier gibt es viele weitere Materialien.
Kenne deine Rechte! – Informationen für weibliche Geflüchtete ist eine Broschüre des Flüchtlingsrat Niedersachsen in 10 verschiedenen Sprachen.
Gleiche Rechte für Frauen und Männer. Ein Flyer in 10 Sprachen von Terre des Femmes.
Orientierungshilfe für Geflüchtete zu „Gleichberechtigung von Menschen verschiedenen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“: Die Orientierungshilfe beschreibt in insgesamt 13 Sprachen kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in Deutschland. Sie kann zur Auslage in Beratungsstellen, an Treffpunkten und in Schulungseinrichtungen, die sich an Geflüchtete richten, verwendet werden.
Beratungshilfen für Menschen mit besonderen Rechten im Asylverfahren: Der Thüringer Flüchtlingsrat hat eine Broschüre für Geflüchtete mit besonderen Rechten im Asylverfahren herausgebracht. Menschen mit besonderen Rechten sind u.a. auch Schwangere und von Gewalt Betroffene.
Empfehlungen und Material zur Umsetzung von Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften der Frauenhauskoordinierung e.V.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 08000 116 016
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Rund-um-die-Uhr in 17 Sprachen verfügbar. Zur Website (mehrsprachig)
Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ – 0800 22 55 530
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie deren Angehörige und Vertraute. Zur Website
Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer“ – 116 111 (Kinder und Jugendliche) und 0800 111 0550 (Eltern)
Hilfetelefon für Kinder, Jugendliche und Eltern. Zur Website
Hilfetelefon „Schwangere in Not“ – 0800 40 40 020 Beratung für Schwangere. Zur Website (mehrsprachig)
Gewaltlos.de
Eine Website des SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) auf Deutsch, Englisch und Türkisch mit Informationen und Hilfsangeboten für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Zur Website
Wege aus der Gewalt
Eine Website in einfacher Sprache, nicht nur für Frauen mit Behinderung, sehr informativ und leicht verständlich. Mit einer Suchmaschine für Anlaufstellen in deiner Nähe. Zur Website
Hilfe bei Menschenhandel und Zwangsprostitution: Solwodi e.V.
Hilfsorganisationen in der Nähe können unter folgender Suchmaschine des bff-Frauen gegen Gewalt e.V. gefunden werden. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe macht sich stark für Frauen und gegen Gewalt. Hier gibt es auch viele Informationen: bff – Frauen gegen Gewalt e.V.
Der Wegweiser Anlaufstellen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt
in München zeigt gut sortiert auf, wohin sich betroffene Menschen in München wenden können.
„Wir wollen Sicherheit“- Anregungen für eine gender- und fluchtsensible Praxis im Umgang mit geflüchteten Frauen*. Eine Broschüre des Flüchtlingsrat Niedersachsen beleuchtet kritisch die Entwicklungen im Bereich genderspezifischer Ankunfts- und Aufnahmepolitiken mit kritischem Blick auf die Praxis sowie auf die rechtliche und politische Situation
PD Dr. Meryam Schouler-Ocak, Dr. Christine Kurmeyer, u.a.: (2017): Abschlussbericht – Study on Female Refugees, Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland.
Susanne Worbs und Tatjana Barauline; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Hrsg. (2017): BAMF Kurzanalyse (01/2017): Geflüchtete Frauen in Deutschland: Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt.
Heinrich-Böll-Stiftung (2018): Frauen und Flucht: Vulnerabilität – Empowermet – Teilhabe. Die Perspektive der Förderung und Stärkung von Frauen als Querschnittsaufgabe der Innen- und Außenpolitik zieht sich durch alle Beiträge dieses E-Papers, das geflüchtete Frauen und ihre Anliegen sichtbar machen möchte.
RLC Journal (2021): Die Unterbringung besonders schutzbedürftiger Frauen* in Deutschland
Interview mit der Juristin Anne Pertsch von Equal Rights Beyond Borders
Studie zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Fluchtkontext von World Vision (2022)
Studie zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Fluchtkontext von World Vision (2022)
Öffentliche Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestags am Mittwoch, dem 13. Januar 2021 um 15 Uhr
(Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Öffentliches Expert:innengespräch zum Thema
„Mehrfach ausgegrenzt – Zur Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und junger Menschen in Gemeinschaftsunterkünften“
Statement von Nadine Kriebel (Bayerischer Flüchtlingsrat, Projekt We talk – Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter)
Nadine Kriebel geht in ihrem Statement sehr anschaulich und detailliert auf die kinderfeindlichen Bedingungen in den ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern ein. Sie plädiert für eine Abschaffung der Massenunterkünfte und stattdessen für eine Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten. Nur so können Kinderschutz und Kinderrechte für geflüchtete Kinder gewahrt werden.
Britta Rude, Geflüchtete Kinder und Covid-19: Corona als Brennglas vorhandener Problematiken, ifo-Schnelldienst, 12/2020
Im Fokus des Artikels stehen die Auswirkungen der Pandemie auf die Lebenssituation von geflüchteten Kindern in Sammelunterkünften. Die Autorin zeigt, dass sich diskriminierende Strukturen und die besondere Schutzbedürftigkeit der geflüchteten Kinder durch das auftreten von Covid-19 verstärkt werden.
Terre des hommes, Kein Ort für Kinder. Zur Lebenssituation von minderjährigen Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen, 2020
In der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der Aufnahmebedingungen und ihre Auswirkungen auf Kinder seit dem Jahr 2015 nachskizziert und analysiert. Neben einer juristischen Einordnung – UN-Kinderrechtskonvention, EU-Aufnahmerichtlinie und Grundgesetz – werden dazu Fallbeispiele aus drei Bundesländern vorgestellt. Die Ergebnisse der Recherche sind eindeutig: Aufnahmeeinrichtungen sind keine Orte für Kinder.
Save the Children Deutschland e.V., Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder, 2020
Save the Children lehnt eine zentrale Unterbringung von Kindern und Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen ab, da diese grundsätzlich nicht dem Kindeswohl (best interest of the child) entspricht. Da eine solche Unterbringung zurzeit aber unumgänglich ist, sollten zumindest bestimmte Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Ausgehend von den in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechten für Kinder – auch für geflüchtete Kinder – und der EU-Aufnahmerichtlinie entwickelt Save the Children e.V. mit dem Kinderrechte-Check ein praxisorientiertes Qualitätsinstrument in sieben Modulen für „kindergerechte“ Unterkünfte.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe, April 2020
Ausgehend von den neu gefassten §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG, dass die Länder „geeignete Maßnahmen treffen“ sollen, um bei der Unterbringung Asylsuchender „den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“, entwickelt der Deutsche Verein Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung zur Umsetzung von Kinderrechten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Das Unterbringungssystem selbst wird allerdings nicht in Frage gestellt.
BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer), Living in a box. Psychosoziale Folgen des Lebens in Sammelunterkünften für geflüchtete Kinder. 2020
In der vorliegenden Studie geht die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) der Frage nach, wie sich die Unterbringung in Massenunterkünften auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Es werden Risiko- und Schutzfaktoren herausgearbeitet und entsprechende Handlungsbedarfe abgeleitet.
UNICEF, Deutsches Institut für Menschenrechte, Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf der Befragung der 16 Bundesländer. 2020
Sammelunterkünfte für Geflüchtete bieten nach wie vor keinen effektiven Schutz vor Gewalt für Kinder. Das ist das Fazit einer gemeinsamen Studie von UNICEF Deutschland und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Die Auswertung der umfangreichen Selbstauskunft der Bundesländer ist Grundlage für eine Reihe von Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Die Analyse macht deutlich: Bund, Länder und Kommunen sollten die Unterbringung geflüchteter Menschen grundlegend reformieren.
UNICEF, Deutsches Institut für Menschenrechte, Zusammenfassung, 2020
Die Zusammenfassung bietet einen Überblick über die Handlungsempfehlungen der oben erwähnten Studie.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Das Kindeswohl, April 2019
Die Monitoring-Stelle geht ausführlich auf die Bedeutung des Kindeswohls in der UN-Kinderrechtskonvention als einem der Grundprinzipien und allen damit verbunden Rechten ein.
Der Paritätische Gesamtverband, Familienleistungen: die Ansprüche für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 2., akt. Aufl., 2021.
Unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesänderungen befasst sich der Paritätische Gesamtverband in der Broschüre detailliert mit dem umfangreichen Themenkomplex von Familienleistungen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Broschüre wendet sich vor allem an Menschen, die in der Migrationsberatung tätig sind.