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Gewalt gegen Frauen hat System!

Bayerischer Flüchtlingsrat: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorgaben dürfen nicht länger dem Gewaltschutz für geflüchtete Frauen entgegenstehen!

Wir bitten die Verantwortlichen bei der Anhörung im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags diesen Donnerstag, den 31.03., zum Thema „Gewaltschutz in Bayern von Frauen und Mädchen: Schutz- und Unterstützungsstruktur gegen geschlechtsspezifische, sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt evaluieren“, den Blick explizit auf die besondere Situation und die spezifischen Bedürfnisse von geflüchteten Frauen als auch auf die Einschränkungen des Gewaltschutzes durch aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu lenken und diese bei weiteren Maßnahmen zum Gewaltschutz zu beachten!

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Demonstration: Abschiebehaft abschaffen!

Bayernweites antirassistisches Bündnis ruft auf zur Demonstration in München am Samstag, 02.04.2022 | 12 Uhr | Justizministerium Bayern (Prielmayerstraße 7, München)

Ein bayernweites Bündnis trägt seinen Protest gegen die Abschiebehaft auf die Straße und zu den politisch Verantwortlichen. Die Demonstration startet mit einer Kundgebung vor dem Bayerischen Justizministerium unter dessen Aufsicht die Abschiebehaft steht. Danach wird die Demonstration zum Innenministerium am Odeonsplatz ziehen. Innenminister Herrmann, zu dessen Haus das Landesamt für Rückführungen und Asyl gehört, steht bereits seit vielen Jahren für eine rigide Abschiebepolitik und forciert maßgeblich die Ausweitung der Abschiebehaft.

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Sammelanhörung durch somalische Botschaftsdelegation

Es gibt Hinweise, dass in den Tagen um den 29. März 2022 Anhörungen zur Identitätsklärung einer somalischen Botschaftsdelegation in der Zentralen Ausländerbehörde in München stattfinden. Der einzige Zweck der persönlichen Anhörung ist die Ausstellung von Reisedokumenten für die Abschiebung.
Wenn Sie eine Einladung zu einer Anhörung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre:n Anwält:in oder gehen Sie zu einer Beratungsstelle. Lassen Sie sich dort über die Stellung eines Asylfolgeantrags beraten, da sich die Lage in Somalia verschlechtert hat.

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Notwendigkeit von Kirchenasyl bekräftigt

Pressemitteilung zum 29. Studientag Kirchenasyl am 26.03.2022

Ausdrücklich begrüßt wird das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes im Fall von Bruder Abraham. „Versuchen, Kirchenasyl gewährenden Gemeinden, Ordensgemeinschaften, Initiativen und Einzelpersonen, zu kriminalisieren sind damit erst einmal Einhalt geboten.

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Ausstellung „ANKER lichten“

Köşk München | 22.-26.3.2022

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus zeigt der Bayerische Flüchtlingsrat vom 22. – 26. März 2022 die Ausstellung „ANKER lichten“ im Köşk, Schrenkstr. 8 in München. In den sogenannten ANKER-Zentren müssen alle neu ankommenden Asylbewerber:innen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, bis über ihr Asylverfahren entschieden wird (und oft auch noch darüber hinaus). Der Alltag der Bewohner:innen dort ist geprägt von fehlender Privatsphäre, Überwachung, Isolation und ständiger Angst vor polizeilichen Kontrollen oder Festnahmen.

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Demonstration: Abschiebehaft abschaffen!

Gegen die Ausweitung der Abschiebehaftkapazitäten in Bayern Bayernweites antirassistisches Bündnis ruft zu Demonstration in München auf 02.04.2022 – 12 Uhr – Justizministerium Bayern (Prielmayerstraße 7, München) Bayern baut weiter Knäste – und zwar fleißig. Durch die geplante Vervierfachung der Abschiebehaftplätze von 2021 bis 2025 profiliert sich Bayern einmal mehr als asylpolitischer Hardliner, der selbst den […]

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Solidarität kennt keine Nationalität

Aufnahmebedingungen für alle Schutzsuchenden verbessern: Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern Abschaffung des AsylbLG, freie Wohnortwahl und dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten

Selektive Solidarität ist keine. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Hautfarbe Menschen haben, die hier Schutz suchen. Wir sind verpflichtet, allen Schutzsuchenden unsere volle Unterstützung zukommen zu lassen. Ob Menschen vor Bomben oder Hunger fliehen, darf keinen Einfluss auf unsere Aufnahmebereitschaft haben. Alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, müssen die Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten, auch wenn sie nicht explizit in der EU-Richtlinie 2001/55/EG genannt sind.

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