Newsletter 02/2021

Aktuelles

Überproportional mehr Coronainfektionen in bayerischen Flüchtlingslagern

Zahlen des Mediendienstes Integration zeigen deutlich, dass Bayern bei den Infektionszahlen in Flüchtlingslagern mit großem Abstand an der Spitze im bundesweiten Vergleich liegt. Besonders deutlich werden die Unterschiede, wenn man den direkten Vergleich zu einem anderen Bundesland zieht. Bayern hat knapp 18 % mehr Einwohner*innen als Baden-Württemberg und 38 % mehr Coronainfizierte in der Gesamtbevölkerung seit Beginn der Pandemie. In den Erstaufnahmeeinrichtungen/ANKER-Zentren hat Bayern jedoch stolze 110 % Coronainfizierte mehr als Baden-Württemberg. Das sind mehr als doppelt so viele, und viel mehr, als nach den allgemeinen Kennzahlen zu erwarten wären.

Unsere Pressemitteilung dazu könnt ihr hier lesen


Grüne fordern bayerischen Abschiebestopp

Am Donnerstag, den 11.02.21 wurde der Antrag der Grünen im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt und abgelehnt.

Die Grünen hatten beantragt, einen Abschiebestopp nach § 60 a Aufenthaltsgesetz zu erlassen und alle Abschiebungen aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland für drei Monate auszusetzen. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie dürften Geflüchtete nicht in Länder mit völlig unzureichendem Infektionsschutz abgeschoben werden. Afghanistan beispielsweise ist laut Auswärtigem Amt von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen: „Das Gesundheitssystem hält den Belastungen nicht stand. Afghanistan ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft“. Nicht nur Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen sprachen sich gegen Abschiebungen inmitten der Corona-Pandemie aus, sondern auch die Gewerkschaft der Polizei, die um die Gesundheit der Beamt*innen fürchtet.

Grüne und SPD stimmten für den Antrag, dagegen stimmten CSU, Freie Wähler, FDP und AFD.

Mehr Informationen dazu findet ihr hier


Sammelabschiebung nach Afghanistan am 09.03.2021

Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 9. März 2021 stattfinden wird.

Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.

Viele Personen aus Afghanistan sind nicht gefährdet. Mehr Informationen auf Dari und Deutsch gibt es hier.

Am Dienstag, den 09. Februar 2021 wurden auf dem Sammelabschiebeflug vom Flughafen München 26 Geflüchtete, daunter 12 aus Bayern, nach Afghanistan abgeschoben. Dies war die mittlerweile 36. Sammelabschiebung nach Afghanistan.


Kritik am Infektionsgeschehen im Bamberger ANKER-Zentrum

Ende Januar fand im ANKER-Zentrum Bamberg eine Reihentestung statt. Das Ergebnis war, dass über 70 Personen von 1000 Bewohnerinnen positiv auf Covid-19 getestet wurden. Nachdem den positiv getesteten Personen und den Kontaktpersonen das Ergebnis mitgeteilt wurde, blieb ihnen nur wenig Zeit, um das Notwendigste in den Quarantäneblock mitzunehmen. Von den 200 Personen, die umziehen mussten, waren auch zwei Geflüchtete dabei, die weder Kontaktperson noch positiv getestet waren. In der Anfangsquarantänezeit gab es nicht einmal ausreichend Essen für alle unter Quarantäne stehenden Personen. Zudem wird den Bewohnerinnen des Quarantäneblocks kein Geld ausgezahlt.


Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsdienst in Bamberg eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den Sicherheitsdienst im Bamberger ANKER-Zentrum eingestellt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk. Ermittelt wurde aufgrund eines Vorfalls aus dem Jahr 2019, bei dem der damalige Bereichsleiter von Fair Guards Security mit dem Knie gegen den Kopf eines Geflüchteten tritt. Der Geflüchtete liegt dabei auf dem Boden und wird von anderen Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes fixiert. Die Ermittlungen kamen in Gang, nachdem der Bayerische Flüchtlingsrat im Juni 2020 ein Handyvideo, das den Vorfall zeigt, veröffentlicht und Anzeige erstattet hat. Laut Bayerischem Rundfunk habe ein Sachverständiger das Video ausgewertet, „jedoch einen ‚tatsächlich realisierten Kniestoß gegen den Kopf nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ erkennen können“.

Unsere gesamte Pressmitteilung könnt ihr hier lesen.


Asylfolgeanträge können bis zum 07.03.2021 schriftlich gestellt werden

Entsprechend der Verlängerung des „Lockdowns“ hat auch das BAMF die Möglichkeit verlängert, Asylfolgeanträge schriftlich bis zum 07.03.2021 bei den Außenstellen des BAMF stellen zu können, wie der Webseite des BAMF zu entnehmen ist.

Normalerweise sieht der § 71 Abs. 2 AsylG vor, dass Folgeanträge persönlich bei der zuständigen Außenstelle des BAMF zu stellen sind.


Beratungsangebot für geflüchtete Frauen und deren Unterstützer:innen

Im Rahmen des Projektes „We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter“ bieten wir eine wöchentliche Telefonsprechstunde sowie E-Mailberatung an.

Wir beraten vertraulich und auf Wunsch anonym zu folgenden Punkten:

  • Sensibilisierung für Gewalt gegen Kinder und Frauen in Geflüchtetenunterkünften
  • Vermittlung an Fachberatungsstellen und Notunterkünfte
  • Fragen an der Schnittstelle von Gewaltschutz, Flucht und Asyl
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen zu Asylverfahren, Bleibeperspektive und Gewaltschutz

Meldet euch bei uns!

Telefon: 089/26 02 52 99 (immer mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: frauen@fluechtlingsrat-bayern.de

Hilfreich und Lesenswert

News von PRO ASYL

1. Tausende Schutzsuchende sitzen unter katastrophalen Bedingungen in Bosnien fest. Es droht der Kältetod. Der Weg in die EU wird durch brachiale Gewalt blockiert. Anstatt die Menschen zu retten, zu evakuieren, reden EU und Bundesregierung von »Hilfe vor Ort«: https://www.proasyl.de/news/keine-rettung-in-sicht-schutzsuchende-gestrandet-im-bosnischen-transit/

2. Die Abschottungspolitik der EU zeigt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheidungen produziert, hat das BAMF hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet: https://www.proasyl.de/news/asylzahlen-2020-zeigen-deutschland-hat-platz/

3. „Geändert hat sich nichts in Syrien: Der Bürgerkrieg tobt weiter, Diktator Assad ist immer noch an der Macht, nach wie vor drohen Folter und Verfolgung. Dennoch hat die Innenministerkonferenz den seit 2012 geltenden Abschiebungsstopp nach Syrien nicht mehr verlängert. Was bedeutet dies für Syrer:innen in Deutschland?“

https://www.proasyl.de/news/kein-grund-zur-panik-zum-ende-des-abschiebungsstopps-nach-syrien/


Anträge zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte zum Homeschooling stellen!

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einer E-Mail erläutert, inwieweit auch Bezieher:innen von Leistungen nach dem AsylbLG die Kosten für FFP2-Schutzmasken und digitale Endgeräte für den Schulunterricht erstattet bekommen, wie das bei Leistungsbezieher:innen nach dem SGB II der Fall ist.

Kosten für Schutzmasken über § 6 AsylbLG erstatten lassen
Das BMAS empfiehlt Bezieher:innen von Leistungen nach § 3 AsylbLG oder von gekürzten Leistungen nach § 1 AsylbLG die Kostenerstattung beim Sozialamt über § 6 AsylbLG („sonstige Leistungen“) geltend zu machen.
Für Bezieher:innen von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (und Leistungsbezieher*innen nach SGB XII) ist das jedoch nicht möglich, da diese Kosten im Regelsatz enthalten seien.

Kostenübernahme für digitale Endgeräte für Schulunterricht über § 6 AsylbLG
Auch digitale Endgeräte für den Schulunterricht können nach Ansicht des BMAS für Bezieher:innen von Leistungen nach § 3 bzw. gekürzten Leistungen nach §1a AsylbLG über § 6 AsylbLG durch die Sozialämter finanziert werden.

Bei Bezieher:innen von Leistungen nach § 2 AsylbLG ist dies nicht möglich, daher verweist das BMAS auf die Möglichkeit eines Darlehens nach § 37 SGB XII bei gleichzeitigem dauerhaften Verzicht auf Rückzahlung.

Harald Thomé von Tacheles e.V. weist darauf hin, dass in verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs. 4 SGB die Sozialämter für Schüler:innen, die Leistungen nach SGB XII bzw. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ebenfalls die Kosten für die digitalen Endgeräte übernehmen müsste.

Daher sollten Schüler:innen bzw. deren Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte für das Homeschooling beim Sozialamt beantragen.

Dazu hat Tacheles e.V. Musteranträge entworfen, die für die Antragstellung hilfreich sind:

Weitere Ausführungen dazu siehe auf der Webseite von Tacheles e.V.


Erleicherungen bei Tazkira-Beantragung

Für im Ausland lebende Afghanen, die keine Verwandten in Afghanistan haben, hat sich das Verfahren zur Beantragung einer Tazkira erleichtert. Betroffene Afghanen können nun zwei beglaubigte Tazkiras von Afghanen, die in Deutschland leben, nehmen und mit diesen den Antrag stellen. Ist das Formular abgeschickt, dann müssen die Betroffenen warten, bis sie vom Konsulat angerufen werden. Ebenso ist es möglich, über das Portal andere Probleme zu lösen: Tazkira vorhanden, aber nicht beglaubigt, die Tazkira hat kein Foto, Name, Alter, Geburtsort nicht richtig auf Tazkira, Eintragung Nachname.

Hier kommt ihr zum Portal.


Neuer 6-Monatsbericht von alarmphone ist online

Den Bericht über den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 findet ihr auf englisch hier.


Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 23. September 2020 das Stufenmodell zusammengefasst, nach dem allein die Angaben des:der Einbürgerungsbewerber:in ausreichend sind, um die Identität zu klären.

Hier findet ihr das gesamte Stufenmodell.


Rundschreiben des BMI: Absehen von der Nachholung des Visumverfahrens

Das BMI hat ein neues Rundschreiben zu aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen wegen Corona veröffentlicht, das der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat auf seine Seite gestellt hat. Darin findet sich auch ein konkretisierter Hinweis, dass in bestimmten Fällen von der Nachholung des Visumverfahrens abgesehen werden kann.

„Beim Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit und im Rahmen der Ermessenausübung nach § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG sind auch die derzeit in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Reise-und Risikokonstellationen sowie auf die Arbeitsfähigkeit der Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, ein Visum zu erhalten, zu berücksichtigen(vgl. in diesem Sinne auch Punkt 5.2.3 der AVV). Insbesondere sollte derzeit berücksichtigt werden, ob eine Ausreise in ein „Virusvarianten-Gebiet“ oder in ein „Hochinzidenzgebiet“ erfolgen würde. Wenn zusätzlich keine Missbrauchsabsicht erkennbar ist (vgl. in diesem Sinne auch Punkt 5.2.2.2 der AVV), ist ein Absehen von der Nachholung des Visumverfahrens im Einzelfallmöglich. Dabei sollte aber auch in Betracht gezogen werden, ob es im Einzelfall ausreicht, eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG zu erteilen und das Visumverfahrens nach Wegfall der auf Grund der Corona-Pandemie entstandenen Schwierigkeiten nachzuholen.“

Das Rundschreiben findet ihr hier.

Flyer und Arbeitshilfen

Flyer: Keine Propaganda auf Kosten von Geflüchteten!

„Geflüchtete sind an allem schuld*“

Alle fliehenden Menschen wollen nach Deutschland!?
Geflüchtete kommen nur wegen der hohen Sozialleistungen!?
Die meisten Geflüchteten haben gar keine Asylgründe!?
Abgelehnte Asylsuchende werden nicht abgeschoben!?
Geflüchtete sind faul und wollen nicht arbeiten!?

Mit diesen und ähnlichen Behauptungen machen Rechtspopulist:innen, Rechtsextremist:innen und andere rassistische Gruppen Stimmung gegen Geflüchtete, um Propaganda für sich und ihre menschenverachtende Ideologie zu betreiben.

Doch wie steht es um die Fakten zu diesen Behauptungen? Der Flyer GEFLÜCHTETE SIND AN ALLEM SCHULD vom Bayerischen Flüchtlingsrat geht diesen auf den Grund und gibt eine Argumentationsgrundlage, um sie zu entkräften.

Der Flyer kann gegen Spende und Versandkostenübernahme auch als gedruckte Version bei uns bestellt werden. Bitte wendet euch hierfür an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de oder ruft in einem unserer Büros an.

Der Flyer steht euch hier zum Download bereit.


Flyer: Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern

Der Flyer des Bayerischen Netzwerks für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge (BAVF) bietet für Personen mit einer Duldung nach § 60a AufenthG Informationen zu verschiedenen Bleibeperspektiven (Stand: Dezember 2020).

Den Flyer könnt ihr kostenfrei über bleiberecht@tuerantuer.de bestellen oder hier als PDF downloaden.


Flyer: Bleiberecht durch die Ausbildungsduldung in Bayern

Der Flyer des Bayerischen Netzwerks für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge (BAVF) gibt Informationen über die Ausbildungsduldung gem. § 60c AufenthG (Stand: Dezember 2020).

Den Flyer könnt ihr kostenfrei über bleiberecht@tuerantuer.de bestellen oder hier als PDF downloaden.


Flyer: Deutschkurse und Arbeit im ANKER-Zentrum

Das Netzwerk „Fiba 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“ hat einen Flyer entwockelt, der Geflüchtete in den ANKER-Zentren zu Deutschkursen und Arbeit informieren soll.

Diesen findet ihr hier:


Arbeitshilfe: Checkliste Afghanistan

PRO ASYL hat eine Checkliste erstellt, die in der Beratung von abgelehnten Afghanen Orientierung bieten soll. Durch gezielte Fragen können alle relevanten Informationen erfasst werden, welche es u.a. Anwält:innen ermöglicht, Interventionsmöglichkeiten zu erkennen.

Die Checkliste findet ihr hier.


Arbeitshilfe: Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer

Erhalten syrische Wehrdienstverweigerer in Deutschland subsidiären Schutz oder Flüchtlingsschutz? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass in einem Fall zu Unrecht nur subsidiärer Schutz zuerkannt wurde. Dies kann Folgen für die Beratungspraxis und vor allem für etwaige Asylfolgeverfahren haben.

Hilfreiche Informationen bietet folgende Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes.


Arbeitshilfe: Mindesteinkommen und Lebensunterhalt bei Erteilung von Aufenthaltstiteln zu Bildungs- und Arbeitszwecken

Das Erteilen von Aufenthaltstiteln setzt häufig die Sicherung des Lebensunterhaltes voraus. Vor allem bei Aufenthaltstiteln, zum Zwecke einer Ausbildung, Arbeit oder Studium, ist dies meist Voraussetzung. Hier gibt es jedoch je nach Aufenthaltstitel verschiedene Höhen.

Folgende Arbeitshilfe des IQ-Netzwerks Niedersachsen bietet Informationen über geforderte Mindeseinkommen und Berechnungen.


Arbeitshilfe: Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

2020 wurden bei der Ausbildungsduldung etliche Änderungen vorgenommen, die Beschäftigungsduldung wurde neu eingeführt. Doch statt Rechtssicherheit für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sind die Voraussetzungen für eine Erteilung voller Hürden und Unsicherheiten.

Folgende Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverband bietet einen Überblick über die Neuerungen und gibt Tipps für die Praxis.


Arbeitshilfe: Anrechnung von Einkommen auf AsylblG, SBG II und SGB XII

Eine aktualisierte Übersicht des IQ-Netzwerks Niedersachsen über die Anrechnung von Einkommen z.B. aus Minijobs, Bafög etc. auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetzt, ALG II-Leistungen oder Sozialhilfe.

Die Übersicht findet ihr hier.


Woking-Paper: Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG

Die Humboldt-Law-Clinic hat sich in einem 74seitigen „Working-Paper“ ausführlich, stringent und fundiert mit der Verfassungswidrigkeit der 1a-Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz auseinandergesetzt.

Das Working-Paper findet ihr hier.


Merkblätter: Anforderungen an ärztliche Atteste

Die Beratungsstelle Fluchtpunkt Hamburg hat ein kompaktes Merkblatt für Ärzt:innen entworfen, um die verschärften gesetzlichen Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen im Asylverfahren und zum Schutz vor Abschiebungen zu erläutern.

Das Merkblatt findet ihr hier.

Ein weiteres kompaktes Merkblatt für Arzt:innen von AnwälteHaus findet ihr hier.

Veranstaltungen

9. und 10. März | XVI. Jahrestagung Illegalität „Sichtbarkeit, Repräsentation und Teilhabe für Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität“

Die „Jahrestagung Illegalität“ wird veranstaltet vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität, dem Rat für Migration und der Katholischen Akademie in Berlin. Bedingt durch die Pandemie musste die XVI. Jahrestagung im März 2020 kurzfristig abgesagt werden. Das Programm der letztjährigen Tagung wird nun in modifizierter Form wieder aufgenommen.

Mehr Infos und Teilnahmezugang findet ihr hier.


20. März | 10.00 – 14.30 Uhr | Rechtsstaat vs. Humanität? – Bayrischer Studientag Kirchenasyl

Mit dem Studientag wird der 27. Studientag nachgeholt, der im Vorjahr ausfallen musste. Diesmal als digitale Veranstaltung mit konzentriertem Programm.

Recht und Gesetz sind gegründet auf der Würde des Menschen. Dies muss vor allem auch gelten für geflüchtete Menschen, die Schutz suchen und eine Perspektive für ihr Leben. Politisches und behördliches Handeln wirken jedoch der Humanität in vieler Hinsicht und in zu vielen Fällen entgegen. Deshalb bedarf es unseres zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Engagements. Zu Beginn wird darin ein Referat und Gespräch mit Pfarrer Michael Bammessel, dem Präsidenten des Diakonischen Werks in Bayern, bestärken. Anschließend wird Wiebke Judith als Rechtspolitische Referentin von Pro Asyl zu den politischen und juristischen Absichten der EU und zur aktuellen Situation der Menschen im Dublinverfahren referieren. Nach der Pause geht es um das Kirchenasyl mit Kurzbeiträgen und Erfahrungsaustausch. Durch die Negierung der allermeisten Härtefälle von Seiten des BAMF und durch Strafverfahren machen sich hier Kontrolle und Verschärfung von staatlicher Seite bemerkbar.

Den Flyer mit Details zu Programm und Anmeldung findet ihr hier.