Newsletter 06/2021

Aktuelles

ENDLICH AM START Hinterland #48 – raum

Hinterland #48: raum (140 Seiten, 4,50 Euro) | Bestellen und vorschmökern unter www.hinterland-magazin.de

unter anderem im Heft:

Die uneingeschränkte Unendlichkeit | Über Gefängnis- und Quarantäneschiffe für Geflüchtete auf See | Von Judith Gleitze

140qm Kampf gegen den Normalzustand | Erinnern heißt verändern: Die Initiative 19. Februar Hanau | Von Karin Zennig

Krieg den Palästen in unseren Hütten | Machtverhältnissen auch räumlich entgegen treten | Von Leon Witzel

Mit Beiträgen von: Hubert Heinhold, Judith Gleitze, Barbara Lochbihler, Dorothee Rummel, Sarah McHardy, Corinna Höckesfeld, Hedwig Fuß, Karin Zennig, Miriam Rainer, Ines Brachmann, Cornelia Chmiel, Jennifer Farber, Jens Hecker, Anke Hoffstadt, Lisa Schank, Gabriele Fischer, Katharina Ruhland, Zara Jakob Pfeiffer, Leon Witzel, Matthias Weinzierl, Simon Georg Fiedler, Antisexistische Aktion München, Simone Eiler, rasso rottenfusser, Lisa Ness, Sebastian Schulke, Parwana Amiri, Elena Stingl, Simon Goeke, Human, Tabea Danner, Christine Wolfrum, Jan Kavka


Alleinstehende haben Anspruch auf volle Sozialleistungen

2019 sind massive Gesetzesverschärfungen für Geflüchtete in Kraft getreten. So auch das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) im September 2019. Für alleinstehende Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete wohnen, hat der Gesetzgeber eine neue Bedarfsstufe eingeführt. Alleinstehende erhalten, wie Ehegatten, nur noch 90% der vollen Leistungen. Denn der Gesetzgeber nimmt an, dass sie mit den anderen Bewohner:innen ihrer Unterkunft, ähnlich einem Paarhaushalt, gemeinsam wirtschaften und somit Einsparungen vornehmen könnten.

Die Verschärfung ist verfassungswidrig, da die Betroffenen in der Praxis keine Einsparmöglichkeiten haben. Mehrere Gerichte haben bereits den Kürzungen widersprochen und den Betroffenen höhere Leistungen zuerkannt. Nun hat auch das Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 29.04.2021 den Anspruch auf volle Leistungen bestätigt. Wenn die Sozialämter die reduzierten Leistungen gewähren wollen, müssen sie Einspareffekte aufgrund eines Näheverhältnisses nachweisen. Regelmäßig davon auszugehen, weil es sich bei den betroffenen Personen um Bewohner:innen einer Gemeinschaftunterkunft handelt, ist nicht zulässig und verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die Kürzung der Leistungen von Alleinstehenden um 10% ist rechtswidrig!

Die Kanzlei Haubner & Schank hat in ihrem Newsletter vom 19.05.2021 ausführliche Informationen sowie Handlungsempfehlungen für die Praxis veröffentlicht. Den Newsletter findet ihr hier.

Betroffen sind alleinstehende Personen, die Grundleistungen gem. §3, 3a AsylblG sowie Personen, die Analogleistungen (nach 18 Monaten) gem. §2 AsylblG beziehen. Wir empfehlen allen alleinstehenden Personen, Widerspruch gegen den aktuellen Sozialleistungsbescheid einzulegen sowie eine Überprüfung der Leistungsbewilligung aus dem laufenden wie vorangegangen Jahr zu beantragen.

Die Höhe der Leistungen 2021 sowie die jeweiligen Bedarfsstufen findet ihr hier.


Neue Studie zu abgeschobenen Geflüchteten aus Afghanistan

Die Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und Diakonie Hessen haben eine neue Studie zu abgeschobenen Afghanen herausgegeben. Die Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans“ basiert auf mehrjähriger Forschung. Die Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann hat darin Erfahrungen von 113 der 908 Afghanen dokumentiert, die zwischen Dezember 2016 und März 2020 aus Deutschland abgeschobenen wurden. Nahezu alle erlebten Gewalt und viele gerade auch deshalb, weil sie nach Europa geflohen sind, dort gelebt haben oder abgeschoben wurden. Das bringt auch ihre Familien in Gefahr.

Die Studie mit einigen Fallbeispielen findet ihr hier.


Innenministerielles Schreiben (IMS) zur Aus- und Wiedereinreise

Das bayerische Innenministerium hat zur umstrittenen Thematik der Aus- und Wiedereinreise ein IMS verfasst. Coronabedingt hat man von der unmittelbaren Umsetzung der Verpflichtung Abstand genommen. Jetzt sollen sich Betroffene verpflichten, die Aus- und Wiedereinreise nachzuholen, wenn es wieder vertretbar ist.

Das IMS findet ihr hier.
Ein Muster des Antragsformulars findet ihr hier.

Hilfreich und Lesenswert

Update Unterkunftsgebühren

Musterantrag für die Rückerstattung von Gebühren verfügbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Regelung der DV Asyl zu den bayerischen Unterkunftsgebühren für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Das Innenministerium hat diesen Beschluss vom 14.04.2021 akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Damit ist er rechtskräftig.

Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken teilt folgerichtig mit: „Es müssen bis auf Weiteres keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen. Die Einstellung der Zahlungen hat keine negativen Auswirkungen“. Eine Neuregelung der DV Asyl sei in Arbeit, wann sie in Kraft treten wird, sei noch nicht absehbar.

Wichtig für alle:

Nur diejenigen, die Unterkunftsgebühren nach der DV Asyl bezahlen und Gebührenbescheide der Regierung von Unterfranken bekommen, sind betroffen.

Sollten Betroffene noch immer Gebühren bezahlen, sollen sie die Zahlungen umgehend einstellen und z.B. Daueraufträge kündigen.

Der BayVGH hat dem Innenministerium dringend nahegelegt, Geflüchteten die Gebühren zurückzuerstatten, wenn sie sie aus ihrem Arbeitseinkommen bezahlt haben. Auch wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle sofort Geld überweist, ist es wichtig, diese Rückzahlung zu beantragen. Wir haben einen Musterantrag erstellt, den Sie dafür benutzen können.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Stellungnahme von RA Hubert Heinhold zu den Unterkunftsgebühren.


Informationsvideos des Flüchtlingsrates Niedersachsen zur Covid-Impfung

#weexplainforeveryone

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat zusammen mit der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Niedersachsen sowie der Lotto-Sport-Stiftung und Futur III eine Kampagne zur Impfaufklärung mit Videos in 16 Sprachen gestartet. Die Inhalte wurden von Expert:innen überprüft. Die Videos in vielen verschiedenen Sprachen findet ihr hier.

Abschiebung trotz Krankheit

Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen

Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtet sich an den Gesetzgeber sowie Entscheidungsträger:innen in Bund, Ländern und Kommunen, die in die Prüfung des Asylantrags (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), in die Vorbereitung der Abschiebung (Ausländerbehörden) und die Durchführung der Abschiebung (Landespolizeien, Bundespolizei) involviert sind. Sie möchte dabei einerseits den grund- und menschenrechtlichen Rahmen für die Abschiebung kranker Menschen abstecken. Sie möchte andererseits verdeutlichen, welche Schutzlücken in der Praxis – also beim Nachweis und der Prüfung von Abschiebungshindernissen, aber auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen – bestehen, denen sich der Gesetzgeber annehmen sollte.

Ihr könnt die Publikation hier herunterladen.


News von Pro Asyl

Update zum New Pact on Migration und der aktuellen Griechenland-Türkei-Thematik | Hier lesen

Analyse zum EuGH-Urteil zu subsidiärem Schutz (Afghanen) | Hier lesen

Interview mit einer ehemaligen afghanischen Ortskraft – ein Mann, dessen ganze Familie aufgrund seiner Tätigkeit als  Dolmetscher für die Bundeswehr verfolgt wurde | Hier lesen

Vorträge

Toolbox Asyl und Migration

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Die Ausländerbehörde erkennt ärztliche Atteste nicht an oder es gibt Schwierigkeiten bei der Identitätsklärung. Manchmal klappt der Weg in die Ausbildung problemlos, manchmal wird von Personen eine Aus- und Wiedereinreise gefordert. Und dann droht in vielen Fällen die Abschiebung.
Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“ wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Wir haben Praktiker:innen aus ganz Bayern gefragt und die wichtigsten Themen und Problemstellungen ausgewählt. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Das sind die kommenden Veranstaltungen der Reihe:

Mi, 23.06.2021, 19.00 – 20.30 Uhr
Rechtsanwältin Elisa Urbanczyk | Duldung light & Identitätsklärung

Di, 29.06.2021, 19.00 – 20.30 Uhr
Rechtsanwältin Anna Frölich | Arbeit & Ausbildung

Di, 06.07.2021, 19.00 – 20.30 Uhr
Perrine Dilling – Tür an Tür | „Freiweillige“ Aus- & Wiedereinreise

nn.
Bayerischer Flüchtlingsrat | Drohende Abschiebung – was tun?

Weitere Informationen findet ihr hier


ANKER lichten!

Mit unserer Veranstaltungsreihe „ANKER lichten“ möchten wir Ehrenamtlichen, die bereits in oder an ANKER-Zentren tätig sind – oder sich vorstellen können aktiv zu werden, einen Raum für Austausch, Vernetzung und Information bieten.

Seit August 2018 werden alle in Bayern neu ankommenden Geflüchteten den so genannten ANKER-Zentren zugewiesen. Das Sachleistungsprinzip beschneidet die Geflüchteten massiv in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Menschen leben in großer Isolation. Die äußeren Umstände bewirken, dass ehrenamtliches Engagement oft nur erschwert möglich ist. Doch gerade dieses Engagement ist oft entscheidend. So sehen wir an den verschiedenen Standorten Unterschiede was Versorgung und Beratungsmöglichkeiten betrifft. Dies ist nicht zuletzt das Resultat aus ehrenamtlichem Einsatz und Intervention.

In sechs Online-Veranstaltungen möchten wir uns mit Ihnen zu spezifischen Themenfeldern über den Alltag und die Probleme in ANKER-Zentren austauschen sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Gleichzeitig sollen lokale Ansätze und Ideen aus Initiativen und Projekten im Fokus stehen, die Handlungsperspektiven eröffnen. In der gemeinsamen Vernetzung wollen wir weitere Möglichkeiten und Schritte ausloten. Zu den einzelnen Themenschwerpunkten konnten wir Expert:innen gewinnen, die einen Einblick in ihre Arbeit geben werden. Zwei Veranstaltungen haben bereits erfolgreich stattgefunden.

Die Veranstaltungsreihe findet online über Zoom statt. Sie können an allen, aber auch an ausgewählten einzelnen Veranstaltungen teilnehmen:

Di, 22.06., 19.00 – 21.00 Uhr | Grundrechtseinschränkungen durch Hausordnungen | Anne-Marlen Engler, HU Berlin und LEA-Watch, Freiburg

Do, 01.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete in ANKER-Zentren | Sophia Neidhardt, Campus Asyl, Regensburg und Heike John, Diakonie Schweinfurt

Di, 13.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Gewaltschutz in ANKER-Zentren | Simone Eiler, Bayerischer Flüchtlingsrat und Simone Müller, Gewaltschutzkoordinatorin im ANKER-Zentrum Regensburg

Do, 22.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Kommunale Einflussmöglichkeiten | Ulrike Tontsch, Freund statt Fremd, Bamberg und N.N.

Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten dann per E-Mail zu. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen gibt es hier

Veranstaltungen

18.-20.6.21 | Aktionstag Seebrücke Menschenrechte sind #unverhandelbar

Bundesweit finden am kommenden Wochenende Aktionen in ganz Deutschland statt, organisiert von der Seebrücke, unter dem Motto Menschenrechte sind #unverhandelbar. Hier die Aktionen in Bayern:

Bamberg:
Demonstration am 19.6. von 13:00-17:00 Uhr mit Auftakt am Bamberger Bahnhofsvorplatz

Mehr Infos hierzu findet ihr hier

Kaufbeuren:
Kundgebung am 19.6. von 14:00-17:00 Uhr am Salzmarkt

Mehr Infos dazu findet ihr hier

München:
Mahnwache und Kundgebung am 20. Juni 2021 von 13 bis 17 Uhr am Rindermarkt München

 Mehr Infos hierzu findet ihr hier

Regensburg:
Mahnwache/Protestcamp vom 18.6. um 12 Uhr bis 20.6. um 17 Uhr am Donaumarkt (beim Museum der bayerischen Geschichte)
 
Kundgebung „Menschen­rechte sind #unver­handelbar“ am 20.6. von 15-16 Uhr am Marc-Aurel-Ufer (unterhalb der Treppen mit dem Goldenen Waller)

Mehr Infos hierzu findet ihr hier

Eine Liste aller Aktionen bundesweit findet ihr hier


5.7.21 | 19 Uhr | Info- und Diskussionsveranstaltung Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? – Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte | online – SAVE THE DATE!

Immer wieder ist die Rolle von Sicherheitsdiensten in der Geflüchtetenunterbringung ein heikles Thema. Die Befugnisse des Sicherheitspersonals sind intransparent und Übergriffe nicht selten.

Seit Jahren fordern die Verbände der Sicherheitsunternehmen mehr Befugnisse für ihre Arbeit. Dies hätte mit einem neuen „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“, wie es im Koalitionsvertrag der GroKo vorgesehn war, Realität werden können. Mit der Coronapandemie verzögert sich dieses Vorhaben und einen Gesetzesentwurf wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Doch das ist noch lang kein Grund aufzuatmen. Denn klar ist, die Sicherheitsverbände werden weiter lobbyieren und eindeutige Schritte in Richtung Befugniserweiterung wurden bereits unternommen.

Ein solches Gesetz könnte empflindlich in unsere Grundrechte eingreifen. Dies würd nicht nur Asylsuchende in Sammellagern treffen. Die Lobby der neuen Hilfspolizei sieht sich auch auf Großveranstaltungen (Fußballspiele, usw.) und im öffentlichen Raum (betroffen potentiell: Obdachlose, Jugendliche, …) für „Sicherheit“ und „Ordnung“ sorgen.

Wir wollen dazu gemeinsam mit Euch über rechtspolitische und gesellschaftliche Fragen diskutieren und haben dazu Referierende eingeladen, die über den aktuellen Stand berichten werden. Im Einzelnen wollen wir berichten und diskutieren über:

  • Was wissen wir von den Plänen zu einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz? Bekommen wir eine neue Phantasie-Polizei? Wie sollen profitorientierte Firmen für ‚Sicherheit‘ sorgen? Was ist die Rechtsfigur der Beleihung?
  • Welche Rolle spielt die Security (kommerzielles Wachpersonal) im Alltag für Bewohner:innen in den Landeserstaufnahmen/ANKER-Zentren? Was hat das mit der Hausordnungen zu tun?
  • Wem sollen Hausordnungen dienen? Wo sind Hausordnungen rechtswidrig, da sie Grundrechte einschränken? Was dürfen Sicherheitsdienstleistende überhaupt? Warum sind sie dort tätig?
  • Nicht nur Geflüchtete sind von kommerziellen Sicherheitsdiensten in öffentlichen und privaten Räumen betroffen. Auch Wohnungslose und Jugendliche sind ihnen ausgesetzt. Was bedeutet das für deren Alltag?

Diese und andere Fragen diskutieren wir mit
Walter Schlecht (Aktion Bleiberecht, Freiburg/Brsg.)
Anne-Marlene Engler (Humboldt Universität zu Berlin)
Hartmut Aden (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin), tbc
Andreas Abel (Gangway e.V., Berlin)

Hintergrund der Veranstaltung
In einem bundesweiten Zusammenschluss aus Initiativen und Organisationen der Geflüchtetensolidarität haben wir uns in den letzen Monaten mit dem Problem rechtswidriger Hausordnungen und daraus resultierender Grundrechtsverletzungen durch kommerzielles Sicherheitspersonal beschäftigt. Dabei stießen wir auf das Vorhaben der Bundesregierung, erstmals ein sog. Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG-E) für kommerzielle Sicherheitsdienste zu erlassen. Dem Referent:innenentwurf ging eine „Workshopreihe“ voraus. Durchgeführt wurde diese durch das BMI unter teilnahme der Lobbyverbände der Sicherheitswirtschaft. Kritischen Stimmen und Vertretungen potentieller Betroffengruppen wurden dabei wohl kaum einbezogen. Das wollen wir ändern und laden euch ein, uns gemeinsam breit mit dem Thema zu befassen und hier mehr Transparenz einzufordern. Denn das Gesetz ist ein Angriff auf unser aller Freiheit.

Eine Zusammenfassung zum bisherigen Recherchestand findet sich hier

Bei Interesse meldet euch bitte über grote@fluechtlingsrat-bayern an. Wir senden die Zugangsdaten dann per E-Mail zu. Die Teilnahme ist kostenlos.

Eine Veranstaltung von Lager-Watch (Aktion Bleiberecht, RAV, Pro BleiberechtMecklenburg Vorpommern und Bayerischer Flüchtlingsrat)


13.8.21 | rage against abschiebung | Theresienwiese München – SAVE THE DATE!

Der Münchner Stadtrat hat beschlossen, dass es KUNST IM QUADRAT auch in diesem Jahr geben wird, vom 31. Juli bis 15. August 2021 auf der Theresienwiese. Freut euch mit dem Team von Kunst im Quadrat auf kostenfreie Konzerte, Performances, ein vielfältiges Workshop-Programm für Kinder und Jugendliche, genauso wie auf Angebote für ältere Münchner:innen wie zum Beispiel das Bingo von Oll Inklusiv und Tanztees, auf spannende Diskussionen, großartige und interessante Festivalpartner:innen und vor allem auf ein überfälliges Wiedersehen mit all euren vermissten Künstler:innen! Mehr Infos zum Kunst im Quadrat findet ihr hier.

Auch das rage against abschiebung wird einen Tag das Festivalgelände bespielen dürfen! Am Freitag, den 13.8.2021 werden wir mit Bands, Rahmenprogramm und euch gemeinsam gegen Abschiebung protestieren. Weitere Infos folgen in Kürze!