Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien
#SyriaNotSafe! Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL kritisieren leichtfertiges, Menschenleben gefährdendes Gerede einiger Innenminister aus Bund und Ländern
„Wir verurteilen die Tat mit aller Vehemenz. Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers, der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat und ergänzt: „Allerdings ist anstatt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister ein rechtsstaatlicher Prozess notwendig.“ Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL unterstreichen: „Extremistischer Hass schlägt oft willkürlich zu. Die Abschiebung von ‚Gefährder:innen‘ nach Syrien ist eine Nebelkerze und trägt weder zur Sicherheit aller in der Bundesrepublik noch anderen Orts bei.“
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Bayerische Staatsregierung setzt auf bewährte Muster - Eskalation statt Deeskalation
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Eine Anordnung zum Umzug endet in brutalem Polizeieinsatz – Betroffener muss sich nun als Angeklagter vor Gericht verantworten
Am 21. Oktober 2020 muss sich Christian D. vor Gericht gegen den Vorwurf des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung von Polizeibeamt*innen verteidigen. Dabei war er es, der von den gleichen Beamt*innen angegriffen wurde, die am 5. September 2019 gerufen wurden, um ihn unter Zwang in eine andere Unterkunft zu bringen.
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ABGESAGT/VERSCHOBEN!
Mit dem Aktionstag am 10.10.2020 will ein großes Bündnis aus Geflüchteten aus den ANKER-Zentren und zivilgesellschaftlicher Organisationen auf die Lebenssituation in den ANKER-Zentren aufmerksam machen.
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Bayerischer Flüchtlingsrat zeigt Bayerisches Innenministerium an | Nach Gesetzesänderung läuft Anzeige nur noch als Ordnungswidrigkeit
Das bayerische Innenministerium und die Regierungen als vollziehende Behörden haben die Verpflichtung eine Unterbringung zu gewährleisten, die den bayerischen Verordnungen zur Corona-Pandemie entspricht. Da dies nicht erfolgt ist, haben wir bereits im April Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt
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