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Höhe der Sozialleistungen 2024

Die Sozialleistungen für Geflüchtete setzen sich aus dem physischen Existenzminimum und dem soziokulturellen Existenzminimum zusammen. Diese Begriffe hat das Bundesverfassungsgericht 2012 definiert. Das physische Existenzminimum wird im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) notwendiger Bedarf genannt und umfasst Nahrungsmittel und Getränke, Bekleidung und Schuhe
sowie die Gesundheitspflege. Das soziokulturelle Existenzminimum heißt im AsylbLG notwendiger persönlicher Bedarf. Er umfasst Leistungen für Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, sowie andere Waren und Dienstleistungen (einschließlich Körperpflege).

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Bayerische Bezahlkarte – symbolpolitischer Aktionismus ohne Verstand

Chance vertan: „Bayern-Karte“ bietet keine Lösungen - statt Vorreiterrolle nur Rolle rückwärts

Die Bayern-Karte in der angekündigten Form lässt viele Fragen offen. Die Umsetzung wird absehbar zu Ärger und zusätzlicher Belastung von Nutzer:innen und unterstützenden Strukturen führen. Sie ist eine weitere Maßnahme, die geflüchtete Menschen diskriminiert, weil sie die Teilhabe am alltäglichen Leben erschwert. Ein schnelles Ankommen und Einfinden in die Gesellschaft wird so verhindert. Genau dies sollte das eigentliche Ziel einer konstruktiven Asylpolitik in diesen Zeiten sein.

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APPELL: Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

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Soziale Gerechtigkeit für Alle! Recht auf (Aus)-Bildung! Recht auf Arbeit!

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verurteilt die gesetzliche Zulässigkeit der Arbeitsgelegenheiten in Sammellagern, in die geflüchtete Menschen unfreiwillig eingewiesen werden. Wir fordern die Abschaffung des AsylbLG und ein Ende dieser fragwürdigen Beschäftigung. Die Gewerkschaften fordern wir zum Handeln auf!

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Will Innenminister Herrmann Geflüchtete aushungern?

Bayerns Innenminister fordert Absenkung der Sozialleistungen für Geflüchtete, um Neuverschuldung im Bundeshaushalt gegenzufinanzieren

Anstatt sich in Abschreckungsphantasien zu ergehen und nicht existente Pullfaktoren aus der ideologischen Mottenkoste zu holen, sollte Innenminister Herrmann seinen Job erledigen. Dazu gehört es, für eine reibungslose Unterbringung der Geflüchteten zu sorgen. Stattdessen versucht er, eine Scheindebatte darüber loszutreten, ob wir uns die Geflüchteten noch leisten wollen. Natürlich wissen auch wir, dass der bayerische Landtagswahlkampf längst begonnen hat. Aber die Forderung, die Neuverschuldung im Bundeshaushalt durch das Aushungern von Geflüchteten gegenzufinanzieren, ist schlicht menschenunwürdig!

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Sozialleistungen für Geflüchtete verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht erklärt abgesenkte Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften für verfassungswidrig. Flüchtlingsrat: Asylbewerberleistungsgesetz sofort abschaffen!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Absenkung der Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist. Dennoch werden Geflüchtete durch dieses Sondergesetz weiterhin diskriminiert, sie bekommen fast 20% weniger Sozialleistungen als Hartz IV-Empfänger. Der einzig richtige Schritt kann nur sein: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss sofort abgeschafft werden!

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Menschenwürdige Sozialleistungen für alle sicherstellen!

Gemeinsame Forderung von PRO ASYL, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und den Landesflüchtlingsräten zum Bund-Länder-Gipfel zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine

PRO ASYL, der Bayerische Flüchtlingsrat und die Landesflüchtlingsräte unterstützen diesen Vorschlag, fordern aber, alle Menschen sozialrechtlich gleich zu behandeln, auch Geflüchtete. Denn der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Menschenwürde gilt für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel. Es ist deswegen richtig, dass über einen leistungsrechtlichen Systemwechsel gesprochen wird – aber dieser muss grundsätzlich und für alle nach Deutschland geflüchteten Menschen erfolgen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört endlich abgeschafft, fordern PRO ASYL, der Bayerische Flüchtlingsrat und die Landesflüchtlingsräte. Die finanzielle Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist niedriger als in der normalen Sozialhilfe und garantiert kein menschenwürdiges Leben, zu dem auch eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört.

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Neues zu den Unterkunftsgebühren

Neue Gebührenregelung in Kraft / Zentrale Gebührenabrechnungsstelle beginnt damit, Bescheide zu erlassen

Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken hat im Dezember 2021 damit begonnen, erste Bescheide zu verschicken. Dies sind noch keine Gebührenbescheide, sondern Feststellungsbescheide für Unterbringungszeiten im Jahr 2017, mit denen die Verjährung verhindert werden soll. Die richtigen Gebührenbescheide werden später folgen. Worauf Sie jetzt achten müssen

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