Vulnerable Personen sind Menschen, die eines besonderen Schutzes oder besonderer Betreuung bedürfen: Kinder, (schwangere) Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie LGBTIQ*, also homo-, trans- oder intersexuelle Personen. Für sie ist die Situation in großen Lagern wie den bayerischen ANKER-Zentren besonders prekär, auf ihre besonderen Bedürfnisse wird dort nicht eingegangen. Kinder haben wenige Spielmöglichkeiten, Spielplätze […]
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In ANKER-Zentren wird die Privatsphäre der Bewohner:innen massiv beschnitten. Sie sind in Mehrbettzimmern untergebracht und müssen sich Bäder, Toiletten und Gemeinschaftsräume mit bis zu 16 Personen teilen. Teils bestehen die Unterkünfte auch einfach nur aus riesigen Hallen, die durch Bretter oder Bauzäune abgeteilt werden. Die Menschen können ihre Zimmer oftmals nicht verschließen und das Sicherheitspersonal […]
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Zäune umgeben die ANKER-Zentren, Sicherheitspersonal patrouilliert und kontrolliert, unangemeldeten Personen wird der Zutritt verwehrt. Ehrenamtliche oder juristischer Beistand kommen oftmals nicht hinein. Die Lager befinden sich vielfach weit außerhalb, weit entfernt von größeren Städten und Stadtzentren oder gar komplett im bayerischen Hinterland. Keine kulturellen Angebote, keine sozialen Kontakte zur Bevölkerung, keine Ablenkung. Öffentlicher Nahverkehr ist […]
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Besonders Verpflegung und Ernährung werden durch das Sachleistungsprinzip zum Problem. Die Menschen in den Lagern dürfen nicht selbst entscheiden, wie sie sich und ihre Familien ernähren wollen, sie müssen das essen, was die Kantinen der ANKER-Zentren anbieten. Doch dieses Essen ist sehr einseitig. Die unterschiedlichen kulturellen Essensgewohnheiten werden ignoriert, vegetarische oder vegane Verpflegung steht selten […]
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Zum Konzept der ANKER-Zentren gehört das Sachleistungsprinzip. Konkret bedeutet das: es gibt Essen aus der Kantine und vorgepackte Hygienepakete, Fahrkarten und Kleidung werden vom Zentrum ausgegeben, die Gesundheitsversorgung wird ausschließlich durch spezielle Lagerärzt:innen ermöglicht. Eine freie Wahl gibt es nicht – nicht beim Essen, nicht beim Duschgel, nicht bei der ärztlichen Versorgung. Abhängig von der […]
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Bayerisches Landesrecht Bayern hat die bundes- und europaweiten Regelungen durch eigene verschärft. Hier finden Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen auf Landesebene. Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) Das AufnG legt fest, dass alle Geflüchteten, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, in Sammellagern leben müssen. Damit sind sie in […]
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Spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte aller Frauen, auch die Rechte geflüchteter Frauen zu stärken, sie zu unterstützen und vor weiterer Gewalt zu schützen. Gemäß Artikel 60 der Istanbul-Konvention müssen geschlechtersensibler […]
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Im Sommer 2019 ist das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz, kurz Hau-ab-Gesetz, in Kraft getreten. Damit gehen eine Vielzahl von Änderungen, vor allem jedoch Verschärfungen für Geflüchtete in Deutschland einher. Hier finden Sie eine kurze Zusammenschau einiger eklatanter Änderungen, vor allem jedoch weitere Lese- und Arbeitshilfen. Vorsicht! Im Zuge des Migrationspaketes wurden bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung Fristen […]
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Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2019 weißt der Bayerische Flüchtlingsrat auf die Lebenssituation von Frauen in bayerischen Flüchtlingsunterkünften hin und veröffentlicht zum Thema Gewaltschutz ein eigenes Positionspapier.
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