Polizei führt regelmäßig „präventive Kontrollen“ in ANKER-Zentren durch / Das Betreten der Unterkunfts-Zimmer verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Laut unseren Informationen hat die Polizei bei allen drei Einsätzen Zimmer betreten, obwohl keine dringende Gefahr gegeben war. Sie hat damit gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen und die Einschränkungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ignoriert. Diese Art von Einsätzen verletzt in hohem Maße die Privatsphäre der betroffenen Bewohner*innen und leistet der Stigmatisierung von Geflüchteten als ‚kriminell‘ Vorschub. Wir fordern das bayerische Innenministerium auf, solche verfassungswidrigen Einsätze umgehend zu unterbinden!
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