Abschiebung einer 5-köpfigen Familie nach Armenien
Als am 23. Februar 2021 insgesamt 32 Personen vom Münchner Flughafen nach Armenien abgeschoben wurden, befand sich unter ihnen auch die jesidische Familie S. mit ihren drei kleinen Kindern: R., der im Herbst eingeschult werden sollte, die fünfjährige T. und der knapp zweijährige R. Das Ehepaar A. (34) und G. (24) war im Juni 2014 nach Deutschland geflüchtet, weil sie in Armenien gegen jesidische Heiratsregeln verstoßen haben. Sie wurden aus ihren Familien verstoßen und erhielten Morddrohungen. Alle drei Kinder wurden in Deutschland geboren. Der Asylantrag der Familie wurde in Deutschland abgelehnt.
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