Sozialleistungen

In Deutschland haben alle Menschen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Diese Leistungen sind in den Sozialgesetzbüchern 2 und 12 geregelt.

Von diesen Sozialleistungen ausgenommen wurden Geflüchtete im Asylverfahren und mit Duldung: Ihre Sozialleistungen werden im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt und liegen deutlich niedriger. Zudem können sie als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, um die Zahlung von Barleistungen zu vermeiden.  Auch die medizinische Versorgung erfolgt als Sachleistung über das AsylbLG.

Von besonderer Bedeutung sind die Sanktionsmöglichkeiten nach § 1a AsylbLG. Wer bei seiner eigenen Abschiebung nicht mitwirkt, fehlende Pässe nicht beschaft oder aber seine Abschiebung aktiv verhindert, bekommt nur noch Unterkunft und Ernährung als Sachleistung.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Abschaffung der Sondergesetze für Geflüchtete und die Integration in die normalen Sozialleistungen!

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welche Sozialleistungen Menschen erhalten, die sich als Asylsuchende, mit einer Duldung oder mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland aufhalten oder vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Sozialleistungsversorgung von Asylsuchenden.

Update Leistungskürzungen im AsylblG durch das Migrationspaket (Stand Mai 2021)

Update Gebührenbescheide zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Stand Mai 2021)

Informationen und Vorgehensweisen zu den Änderungen im AsylblG durch das Migrationspaket (Stand August 2019)

Newsletter zu Gebührenbescheiden in Unterfranken (Stand November 2019)

Update zu Newslettern bzgl. Gebührenbescheide (Stand Juni 2018)

Informationen der Kanzlei Haubner und Schank zu Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung im noch laufenden Asylverfahren. (Stand Juli 2017)

Einen hilfreichen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht haben Maren Gag und Barbara Weiser von passage gGmbH zusammengestellt.

Handicap International hat zwei Positionspapiere veröffentlicht (Stand September 2021): Im ersten Positionspapier wird gefordert, dass geflüchteten Menschen mit Behinderung das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden muss.

Das zweite Papier fordert barrierefreie Integrationskurse für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.

Zu den Positionspapieren:

Geflüchtete sind an allem schuld * Keine Propaganda auf Kosten von Geflüchteten: Unser Flyer geht den Behauptungen rechter Propaganda auf den Grund und macht den Faktencheck. Die Druckversion ist gegen Spende und Versandkostenübernahme bei uns bestellbar.

Auf der Seite https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/recht/ werden Gerichtsurteile, rechtswissenschaftliche Artikel und Widerspruchsschreiben veröffentlicht.

Bei ZusammenLand gibt es Informationen zur Kampagne Mit Recht zum Recht. Diese besteht aus einer Gruppe von Sozialrechtler:innen in 8 Bundesländern, die gegen fehlerhafte Bescheid und zu geringe Sozialleistungen kämpfen. Niedrigschwellig, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Auf der Kampagnenseite findet sich auch eine Liste mit Anwält:innen, die unentgeltlich für Fragen zur Verfügung stehen. Außerdem hält die Seite eine Linksammlung mit wichtigen Dokumenten zum Thema bereit.