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Flüchtlingsrat zum Ampel-Koalitionsvertrag

Bayerischer Flüchtlingsrat nimmt erste Bewertung des Koalitionsvertrags vor: „Lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung“

Wir ziehen ein kritisches Fazit zum vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel. Die menschenunwürdigen ANKER-Zentren werden ungehindert weiter betrieben. Die Altfallregelungen helfen nur den leistungsfähigen Geflüchteten, besonders Alte, Kranke, Behinderte und Traumatisierte, Alleinerziehende, große Familien oder Analphabet:innen werden durchs Raster fallen. Einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik sehen wir leider nicht, wir erkennen lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

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Asylpolitik human und menschenrechtlich gestalten!

ayerischer Flüchtlingsrat zu den Sondierungsgesprächen für eine neue Bundesregierung

Die Asylpolitik darf nicht weiter als Mittel der Ausgrenzung und Abschreckung missbraucht werden. Sie muss zukünftig unter den Gesichtspunkten der Humanität und der Menschenrechte betrachtet werden, um Geflüchteten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Wir appellieren dringend an die Verhandelnden von SPD, Grünen und FDP, sich der Asylpolitik anzunehmen und die menschenfeindlichen Zustände für Geflüchtete nicht weiter hinzunehmen!

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Alleinstehende haben Anspruch auf volle Sozialleistungen

2019 sind massive Gesetzesverschärfungen für Geflüchtete in Kraft getreten. So auch das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) im September 2019. Für alleinstehende Personen die in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete wohnen, hat der Gesetzgeber eine neue Bedarfsstufe eingeführt. Alleinstehende erhalten, wie Ehegatten, nur noch 90% der vollen Leistungen. Denn der Gesetzgeber nimmt an, dass sie […]

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Unterkunftsgebühren sind verfassungswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührenregelung in der bayerischen Asyldurchführungsverordnung für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt für alle Unterkünfte der Bezirksregierungen und der Landkreise – aber nur eingeschränkt für Unterkünfte der kreisfreien Städte. Hier gibt es weitere Informationen sowie Handlungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis.

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FFP2-Maskenpflicht: Infektionsschutz schwergemacht

Undurchdachte Symbolpolitik statt durchdachter Infektionsschutz – Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert chaotische Regelungen bei Versorgung von Geflüchteten

Für den Infektionsschutz sind FFP2-Masken eine sinnvolle Sache. Es ist schon lange ein Gebot der Vernunft, sie Geflüchteten in Sammelunterkünften zur Verfügung zu stellen, um hohe Infektionsrisiken und zermürbende Kettenquarantänen zu verringern. Ministerpräsident Söders symbolpolitische Schnellschussstrategie dagegen ist von einem durchdachten Infektionsschutz meilenweit entfernt

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Kinderbonus nicht für alle Kinder: viele Flüchtlingsfamilien bleiben außen vor

Der Bayerische Flüchtlingsrat findet den bewussten Ausschluss von geflüchteten Familien in seiner Kleinlichkeit außerordentlich beschämend und in seiner Diskriminierung rechtsstaatlich zweifelhaft. In Zeiten von Corona wird von Regierungsmitgliedern immer wieder betont, dass wir alle gemeinsam diese Pandemie meistern wollen. Jetzt wird mit solchen Entscheidungen deutlich, dass hier lebende Geflüchtete zwar alle Lasten mittragen sollen, von einer kleinen Anerkennung wie dem Kinderbonus aber ausgeschlossen sind. Das ist mehr als schäbig.

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Flüchtlinge brauchen Schutz vor Corona-Chaos!

Bayerische Behörden verursachen durch unterschiedliches Handeln Verwirrung unter Flüchtlingen / Innenministerium muss eingreifen, sonst steht der Rechtsstaat auf dem Spiel

Der Schutz des Lebens aller Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus ist jetzt oberstes Gebot der Stunde. Wir fordern deshalb Innenminister Herrmann auf, seine Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu nutzen und in Bayern ein einheitliches Behördenhandeln herzustellen. Denn es darf nicht sein, dass Flüchtlinge durch inkohärentes Behördenhandeln Nachteile erleiden. Wenn Asylanträge abgelehnt werden, die betroffenen Flüchtlinge aber aufgrund geschlossener Behörden dagegen faktisch nicht klagen können, steht der Rechtsstaat auf dem Spiel!

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