Abschiebungen

Jährlich werden tausende Menschen in ihre Herkunftsländer oder andere EU-Staaten abgeschoben. Dabei werden regelmäßig Personen gewaltvoll aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und Familien getrennt. Rechtswidrige Abschiebungen finden ebenso wie Übergriffe durch Begleitbeamt:innen statt. Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation wurden bei Abschiebungen dokumentiert. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat daher Deutschland dazu aufgefordert auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung bei Abschiebungen zu verzichten.

Doch bereits im Vorfeld der Abschiebung leiden die Betroffenen und die Menschen, die mit ihnen zusammenleben unter psychischer Gewalt. Besonders in den ANKER-Zentren ist es an der Tagesordnung, Abschiebungen in den frühen Morgenstunden unter Einsatz von einer Vielzahl an Polizeibeamt:innen durchzuführen. Dies kann bei den Menschen zu permanenter Schlaflosigkeit und (Re-) Traumatisierungen oder anderen psychischen Problemen führen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen strikt ab. Abschiebungen sind generell ein massiver Eingriff in Selbstbestimmungs- und Freizügigkeitsrechte von Menschen. Diese Rechte zu wahren ist jedoch konstitutiv und darf keiner sogenannten Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Ausreisepflicht untergeordnet werden.

Beim Mediendienst Integration gibt es Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebungen.

w2eu.info hält Informationen auf englisch, französisch, arabisch und farsi über die Dublinverordnung und das Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten bereit.

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Abschiebung bevorsteht, finden Sie auf folgenden Seiten hilfreiche Tipps und Hinweise:

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) haben eine Broschüre herausgeben, die sich dem Themenkomplex Abschiebungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten widmet. Besonders geht es um rechtliche Informationen und praktische Handlungsoptionen, wenn jungen Geflüchteten eine Abschiebungen droht. (Stand März 2019)

Die Schule gilt als Ort der Wissenvermittlung, Weiterentwicklung, Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und vor allem als Schutzraum für Kinder. Ein Ort, an dem sie sich sicher und aufgehoben fühlen sollten. Doch das ist leider nicht immer der Fall. Beispiele dafür, dass die Schule für Kinder ein Ort der Angst und Unsicherheit darstellt, gibt es leider zahlreiche. Einer davon sind mögliche Abschiebungen.

Auf der Seite von No Border Assembly werden bekannte Abschiebetermine veröffentlicht.

Positionspapier Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebehaft

Der Nachweis von Attesten, die eine Krankheit bescheinigen sollen, spielt im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine große Rolle. Leiden Asylsuchende oder Menschen mit Duldung an erheblichen Krankheiten, kann dies eigentlich zu einem Abschiebeverbot oder einer sogenannten Reiseunfähigkeit führen. Einerseits ist die Suche von Ärzt:innen, die behandeln bzw. Atteste ausstellen sehr schwierig und kostspielig, andererseits werden die Atteste vielfach von Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Ausländerbehörden) nicht anerkannt. Hier finden Sie Informationen und Materialien, über fachärztliche Stellungnahmen im Asyl- sowie aufenthaltsrechtlichen Verfahren: