Unterbringen und Wohnen
Die Abkürzung ANKER steht für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“ (Koalitionsvertrag 2018). In Bayern wurden diese Unterkünfte am 1. August 2018 eingeführt. Anders als oft angenommen, sind nicht nur Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive dort untergebracht: Alle Asylsuchenden müssen monate- bis jahrelang in Sammelunterkünften leben – unabhängig vom Verfahrensstatus. Bis zu 1000 Personen teilen sich Mehrbettzimmer, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftsräume. Privatsphäre gibt es kaum, Zimmer werden regelmäßig durchsucht, Alltagsgegenstände wie Wasserkocher oder Haartrockner sind verboten. Kinder besuchen meist keine Regelschulen, Kinderbetreuung ist kaum vorhanden. Residenzpflicht, Sachleistungen und eingeschränkte medizinische Versorgung nehmen den Menschen Selbstbestimmung. Besuche sind erschwert, Arbeit ist anfangs verboten, und nächtliche Abschiebungen lösen Angst und Retraumatisierungen aus.
Aktuell gibt es in Bayern rund 30 Standorte. Offiziell sollen ANKER-Zentren durch die Bündelung von Behörden das Asylverfahren beschleunigen. Tatsächlich leidet jedoch die Qualität: Geflüchtete erhalten kaum Beratung, Verfahren müssen oft von Gerichten überprüft werden, was die Aufenthaltsdauer verlängert. Auch die Zentralisierung greift ins Leere, da viele Dependancen weit entfernt liegen.
Die CSU und Innenminister Seehofer propagieren das Modell als Erfolg, bundesweit wurde es jedoch kaum übernommen. Ähnliche Sonderlager gab es in Bayern schon zuvor – immer wieder verbunden mit dem Abbau von Grundrechten. Neu ist das Konzept also nicht, und die Ziele werden verfehlt.
Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Anwält:innen, Ärzt:innen, Kinderpsycholog:innen und Ehrenamtliche kritisieren die Isolation und die menschenunwürdigen Bedingungen scharf.
Mehr Informationen und Forderungen finden sich im Positionspapier des Bayerischen Flüchtlingsrats sowie in der Wanderausstellung zum Thema ANKER-Zentren.
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Geflüchtete in Bayern sind verpflichtet in Sammellagern zu leben. Nach der Ankunft werden sie in ANKER-Zentren untergebracht, im Anschluss daran folgt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Nur wer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt wird, darf aus den Lagern ausziehen, alle anderen, ob im Asylverfahren oder mit Duldung, müssen dort wohnen bleiben.
Gestützt wird dieses Lagerregime auf das Bayerische Aufnahmegesetz und die zugehörige Durchführungsverordnung (DV Asyl). Auch die Unterkunftsgebühren in Fantasiehöhe sind dort geregelt.
Hier finden sie Informationen zur Unterbringung in BAyern, zu den Unterkunftsgebühren und was zu unternehmen ist, wenn mehrere Jahre zurückreichende Gebührenbescheide eintreffen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert das Recht für alle Geflüchtete, sich so schnell wie möglich eine Wohnung zu suchen und aus den Lagern auszuziehen. Eine Unterbringung soll nur zur Vermeidung von drohender Obdachlosigkeit erfolgen!
Hier finden Sie Materialien zu ANKER-Zentren.